Gladbeck. Die Stadt Gladbeck plant Impfaktionen für Kinder und Jugendliche. Ein Impfbus steuert auch die Stadtteile an – und die Steinstraße 72.
Um die Impfquote nicht nur bei jungen Menschen nach dem Ende der Sommerferien zu erhöhen, kündigt die Bürgermeisterin nun weitere Impfaktionen an. In weiterführenden Schulen rücken Impfteams an und ein Impfbus wird an öffentlichen Plätzen in den Stadtteilen vorfahren
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Zudem hat Bürgermeisterin Bettina Weist rund 12.000 Erziehungsberechtigte von Kindern angeschrieben, mit der Bitte, das kostenlose Impfangebot anzunehmen. Sie habe sowohl im Anschreiben als auch bei einer Schulleiterdienstbesprechung am Freitag im Rathaus gegenüber Rektorinnen und Rektoren unterstrichen, „dass es ein wichtiges Ziel ist, auch weiterhin alle Schulen und Kindertagesstätten regulär im Präsenzbetrieb offen halten zu können“, so die Bürgermeisterin im Gespräch mit der WAZ. Aufgrund der Kontaktnachverfolgung sei erwiesen, dass sich Kinder und Jugendliche kaum in Kitas oder Schulen infizierten, „sondern sich das Virus primär über Familienkontakte ausgebreitet hat“.
Die Präsenzbetreuung sorgt für eine stärkere Bildungs- und Chancengleichheit
Damit die erfolgten Lockerungen der Corona-Einschränkungen aufrecht erhalten bleiben könnten, und durch die Präsenzbetreuung eine stärkere Bildungs- und Chancengleichheit, sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter gewährleistet werden kann, müsse eine breite Durchimpfung der Gesellschaft mit dem Fokus auf eine Herdenimmunität das Ziel sein. Weist: „Ein wesentlicher Baustein ist dabei eine möglichst hohe Impfbeteiligung des familiären Umfelds von Kindern und Jugendlichen, die eine Schule oder Kindertagesstätte besuchen.“
Gesunde Jungen und Mädchen unter zwölf Jahren hätten ja selbst noch keine Möglichkeit, einen Impfschutz zu erhalten, erinnert Weist. Die Impfung ab zwölf Jahren sei gleichwohl möglich, noch habe die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut die Regelimpfung von Kindern und Jugendlichen aber nicht empfohlen. „Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass sich Eltern, Erziehungsberechtigte, vorerkrankte oder volljährige Schülerinnen und Schüler impfen lassen, damit die geschützt werden, die nicht geimpft werden können“. Nur so sei sicher zu verhindern, „dass sich Kinder über die Erwachsenen anstecken, und nur so können Viruseinträge von außen in die Schulen und Kitas reduziert werden“.
Sonderimpfaktionen für Schüler und Impfbus in den Stadtteilen
Um einen möglichst niederschwelligen Zugang zum Biontech-Impfstoff für impfwillige Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren zu ermöglichen, organisiert die Stadt Gladbeck in Kooperation mit dem Zentralen Impfzentrum des Kreises Recklinghausen Sonderimpfaktionen an weiterführenden Schulen. Für das Heisenberg-Gymnasium und die Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule gibt es einen gemeinsamen Termin am 30. August. „Wo genau, und wann, wird noch mitgeteilt“, so Silke Döding, Chefin des Amtes für Bildung und Erziehung. Ebenso für den Kombi-Termin von Rats- und Riesener-Gymnasium am Folgetag, 31. August sowie für die Impfaktion am Berufskolleg Gladbeck noch in der gleichen Woche. Die Schulleitungen seien jetzt aufgefordert, die Impfbereitschaft abzufragen und den Bedarf der Schulabteilung mitzuteilen.
„Wir haben aber noch weitere Aktionen vor“, ergänzt Bettina Weist. In Absprache mit Oberbürgermeister Bernd Tischler und dem Impfzentrum Bottrop werde der dort schon tourende Impfbus kostenlos zur Verfügung gestellt, „mit dem wir dann in die Gladbecker Stadtteile fahren, um eine gut erreichbare Impfmöglichkeit direkt vor Ort anzubieten“. Unter 16-Jährige müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Auch vor dem Problemhochhaus Steinstraße 72 soll der Impfbus halten. Die genauen Termine werden noch mitgeteilt. Multiplikatoren im Stadtteil, zum Beispiel die Moscheevereine, sollen einbezogen werden, um auf die Aktionen hinzuweisen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich
Die Corona-Schutzimpfung erfolgt kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Mitzubringen sind ein amtliches Dokument wie der Personalausweis, die Krankenversichertenkarte und – falls vorhanden – der Impfpass.