Gladbeck. Im Impfzentrum Recklinghausen können sich alle ab 16 Jahren ab sofort ohne Anmeldung gegen Corona immunisieren lassen. Das ist zu beachten.
Im Impfzentrum des Kreises Recklinghausen kann sich jeder ab sofort auch ohne vorherige Terminbuchung gegen das Coronavirus impfen lassen. Alle Impfwilligen ab 16 Jahren können spontan montags bis sonntags zwischen 8 und 18.30 Uhr im Impfzentrum auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Recklinghausen zur Impfung erscheinen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.
Verimpft werden die mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna. „Auch wenn die Infektionszahlen aktuell niedrig sind, ist sich die Wissenschaft sicher, dass eine vierte Welle auf uns zukommen wird. Damit diese uns weniger hart trifft als die letzten und auch die Situation in den Krankenhäusern beherrschbar bleibt, ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen gegen das Virus geimpft sind“, macht Patrick Hundt, Leiter des Impfzentrums des Kreises Recklinghausen deutlich. „Um noch mehr Menschen zur Impfung zu bewegen und mit Blick auf einige freie Termine, haben wir uns entschieden, die Hürde auf dem Weg zur Impfung weiter zu senken.“ Nun sei keine lange Planung und keine Terminvereinbarung mehr notwendig. Wer mit den erforderlichen Unterlagen zum Impfzentrum komme, könne schnell und unkompliziert geimpft werden.
Auch interessant
Immunisierung noch vor Schulstart
Besonders weist Patrick Hundt auf die Möglichkeit für Schüler ab 16 Jahren hin, die, wenn sie zeitnah ins Impfzentrum kommen, noch vor Schulbeginn immunisiert werden können. Ins Impfzentrum mitgebracht werden müssen ein gültiger Personalausweis und die elektronische Gesundheitskarte sowie, falls vorhanden, der Impfausweis.
Außerdem herrscht im Impfzentrum die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Wer bereits einen Termin für das Impfzentrum gebucht hat, kann diesen natürlich wie geplant wahrnehmen.
Einzelimpfung für Genesene möglich
Auch Genesene, deren Erkrankung vor mindestens sechs Monaten war und die daher nur eine Impfung benötigen, können sich impfen lassen. Dazu muss ein Genesenen-Nachweis mitgebracht werden. Wer keinen Nachweis über eine laborbestätigte (PCR-Test) Erkrankung vorlegen kann, kann diesen beim Gesundheitsamt anfordern – per E-Mail an nachweispcr@kreis-re.de.
Grundsätzlich gilt in NRW, dass Zweitimpfungen dort vorgenommen werden sollten, wo auch die erste Impfung durchgeführt wurde. Wer zur Zweitimpfung ins Impfzentrum kommt, muss beachten, dass zwischen der ersten und zweiten Impfung mindestens vier Wochen liegen müssen. Wird eine Impfung vorgezogen, sollte der bereits vereinbarte Termin abgesagt werden.