Gladbeck. Zoff um Lärm und Umweltbelastung: Gartenpools haben nicht nur Fans. Einige Kleingärtner wollen sie ganz verbieten. So ist die Lage in Gladbeck.

Ein Blick aus der Luft auf Gladbeck zeigt: Der Swimmingpool im Garten erfreut sich großer Beliebtheit. Vom aufblasbaren Planschbecken über Aufstellpools in allen Größen und Formen bis hin zum eingebauten Badeparadies – gerade in der Corona-Pandemie haben viele Menschen es sich im heimischen Garten so richtig gemütlich gemacht. Doch nicht jedem Nachbarn gefällt der Badespaß nebenan, bei dem es ja auch mal lauter zugehen kann. In einigen Städten hat es deshalb schon ordentlich Ärger gegeben.

In Dortmund sollen große Pools in Kleingärten grundsätzlich verboten werden

In Dortmund beispielsweise sollen nach etlichen Streitereien große Pools in Kleingärten verboten werden. Nur noch Kinder-Planschbecken dürfen dann aufgeblasen werden. Stephan Winter hat die Diskussion über das Aufregerthema in anderen Städten interessiert verfolgt.

Auch der Blick von oben auf Zweckel zeigt, in dieser Siedlung gibt es kaum einen Garten ohne Swimmingpool.
Auch der Blick von oben auf Zweckel zeigt, in dieser Siedlung gibt es kaum einen Garten ohne Swimmingpool. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Aus der Ruhe gebracht hat den Vorsitzenden des Kleingartenverbandes das aber nicht. Denn in Gladbecks Anlagen sind brummende Poolpumpen, gechlortes Wasser in den Becken und laute Poolpartys kein Thema. Schon vor einigen Jahren, sagt Winter, habe der Bezirksverband gemeinsam mit dem ZBG eine Regelung vereinbart. Demnach sind in den Kleingärten Planschbecken für Kinder erlaubt. Die dürften einen Durchmesser von zweieinhalb Meter oder eine Wasserhöhe von 90 Zentimetern nicht überschreiten. Gechlortes Wasser und Pumpen seien grundsätzlich verboten.

„Laut Kleingartensatzung darf in den Anlagen Wasser eigentlich nur für die Pflanzen verwendet werden“, erklärt der Verbandsvorsitzende. Das sei aber einfach nicht mehr zeitgemäß – besonders auch im Hinblick auf die Tatsache, dass immer mehr junge Familien sich für eine Parzelle in einem Kleingarten interessieren. „Da kann man spielende Kinder doch nicht einfach grundsätzlich verbieten!“ Probleme wie in anderen Städten, sagt Winter, hat es seit Inkrafttreten der Regelung nicht mehr gegeben.

Auch in den Siedlungen in Gladbeck gibt es viele Pools unterschiedlicher Größe

23 Siedlergemeinschaften mit immerhin insgesamt 7500 Mitgliedern sind in Gladbeck vertreten. Und natürlich gibt es in den Gärten der Moltkesiedlung, bei den Siedlern in Rentfort oder am Südpark und am Steigerwerk, um nur einige zu nennen, garantiert auch etliche Gärten, in denen es sich herrlich abtauchen lässt – in Pools unterschiedlicher Größe. „Natürlich ist das so“, bestätigt Klaus Rottmann. Doch ein Aufregerthema sei das seines Wissens nach in keiner Siedlung, betont der Vorsitzende vom Kreisverband Gladbeck im Verband Wohneigentum.

Prüfung durch die Stadt

Pools, die nicht in den Boden eingelassen werden bzw. keine gebauten Anlagen sind, müssen in der Regel nicht von der Stadt geprüft oder genehmigt werden, so Stadtsprecher David Hennig. Auch sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 10 a) BauO NRW Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen verfahrensfrei möglich. Ausnahmen bilden Schwimmbecken im „Außenbereich“ der Stadt, also den Bereichen außerhalb geschlossener Besiedlungen, wie z.B. auf Bauernhöfen.

Bei größeren Schwimmbecken sind planungsrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten: Hier muss in jedem Einzelfall von der Verwaltung geprüft werden, ob die Größe des offenen Schwimmbeckens nicht das Maß überschreitet, bis zu dem diese noch als Nebenanlage in Wohngebieten anerkannt werden. Entscheidend dafür sind räumliche Verhältnisse und die Relation zur gesamten Grundstücksgröße. Unabhängig davon müssen die Schwimmbecken mit dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme vereinbar sein.

Außerdem ist es in einigen Fällen möglich, dass in Bebauungsplänen besondere Festsetzungen die Zulässigkeit von Nebenanlagen in Teilen der Grundstücke einschränken. Dies gilt dann auch für verfahrensfreie Vorhaben. In einigen wenigen Bebauungsplänen gibt es zudem explizit zu Schwimmbecken gesonderte Festsetzungen. So sind zum Beispiel im Bereich des Bebauungsplanes „Roter Turm“ überdachte Schwimmbecken unzulässig.

Und was das auch mal lautere Jauchzen und Lachen von im Garten spielenden Kindern angeht, egal ob im Pool oder Sandkasten, vertritt Rottmann eine ganz klare Ansicht: „Da halten wir uns an ein Gerichtsurteil, in dem festgelegt wurde, dass Kinderlachen kein Lärm ist.“ Grundsätzlich, sagt Gladbecks oberster Siedler, gelte es allerdings bei allem die Verhältnismäßigkeit zu wahren, um so das gute Miteinander in den Siedlungen nicht zu gefährden. Natürlich gebe es hin und wieder auch mal einen Streit am Gartenzaun. Aber das habe noch nicht zu einer offiziellen Beschwerde geführt. „Und in solchen Fällen kann man mich auch immer als neutralen Schlichter einschalten, bevor der Streit ausufert“, sagt Rottmann.

Die Kinder haben ganz besonders unter der Pandemie gelitten

Auch in den Gärten der Rentforter Siedler findet man Pools unterschiedlicher Größe und Bauart. „Erst vor kurzem war so ein Aufstellbecken wieder zu einem Spottpreis bei Aldi zu haben. Da kann’s durchaus sein, dass noch welche dazugekommen sind“, sagt Werner Hülsermann und lacht. Auch für den Vorsitzenden der Rentforter Siedler steht fest: „Natürlich kann es schon mal lauter werden, wenn die Kinder der Nachbarschaft gemeinsam in einem Pool spielen. Aber Kinder, die Spaß haben, sollten kein Grund für eine Beschwerde sein.“ Zumal der Nachwuchs ganz besonders unter der Pandemie gelitten hat.

In Rentfort gebe es zudem aber einige Pool-Regeln, an die alle sich halten sollten. So dürfe ein Becken beispielsweise nicht zu dicht am Zaun zum Nachbarn aufgebaut werden. Und außerdem, fügt Hülsermann hinzu, „so viele schöne Tage haben wir hier ja auch nicht, dass es sich lohnen würde, aus dem Badespaß ein Dauerärgernis zu machen.“

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