Gladbeck. Ein Gladbecker (67) rief mehrfach die Polizei auf den Plan, weil er die Maskenpflicht ignorierte. Beamte trugen ihn sogar aus der Fußgängerzone.
Der Vorfall in der Fußgängerzone Gladbeck, auf der Horster Straße in Nachbarschaft der St.-Lamberti-Kirche, zieht viel Aufmerksamkeit auf sich. Ein Polizist packt einen Mann im Nacken, um ihn zu Boden zu bringen und in Gewahrsam zu nehmen. Eine Aktion unangebrachter Härte, wirft ein Beobachter der Szene dem Beamten vor. Was war passiert?
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Ein Kritiker findet, dass der Polizist an diesem 11. Juni unnötig Gewalt an einem körperlich behinderten älteren Mann angewandt habe. Zu dieser Zeit galt noch aufgrund der Corona-Lage in der Innenstadt Maskenpflicht – und diese war nach Aussage von Corinna Kutschke der Auslöser für den besagten Vorfall. Dieser sei, so die Sprecherin im Polizeipräsidium Recklinghausen, eine Momentaufnahme gewesen – der Gipfelpunkt einer Reihe von Schritten.
Polizisten trugen den Mann aus Gladbeck aus der Fußgängerzone
„Passanten wissen nicht, was vorher passiert ist“, sagt Corinna Kutschke. Bei dem Mann handele es sich um einen 67-jährigen Gladbecker. Er sei an diesem Freitag zwischen 14 und 16 Uhr „zuvor schon zweimal aufgefallen“, weil er sich weigerte, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. „Beim ersten Mal haben die Kollegen ihn angesprochen und ermahnt“, sagt Kutschke. Das nahm sich der Mann offenbar nicht zu Herzen, denn kurz darauf trat er wieder ohne Maske in Erscheinung. „Beim zweiten Mal haben Kollegen ihn aus der Fußgängerzone getragen und außerhalb abgesetzt.“ Es sei ein Platzverweis ausgesprochen worden.
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Doch der Gladbecker habe trotzdem erneut die Fußgängerzone betreten – und dabei weiter die Maskenpflicht ignoriert. Kutschke: „Der Mann war renitent und verbal aggressiv.“ Aus seiner beharrlichen Weigerung, eine Mund-Nasen-Bedeckung aufzuziehen, machte er gegenüber dem Beamten beim dritten Einsatz keinen Hehl: „Ist mir egal, was Sie sagen!“
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Der Polizist, der in diesem Moment allein unterwegs gewesen sein soll, habe per Funk Verstärkung angefordert. Zwischenzeitlich habe der Beamte den 67-Jährigen auf dem Boden fixiert. Corinna Kutschke weist darauf hin: „Es wurden keine Handschellen angelegt.“ Schließlich sei der Mann auf die Wache gebracht worden. Gegen ihn laufen nun zwei Anzeigen: wegen Widerstands und wegen Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung.
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Die Polizeisprecherin stellt klar: Wenn alle anderen Maßnahmen nicht greifen, „dürfen wir unmittelbaren körperlichen Zwang einsetzen“. Peu a peu seien die Maßnahmen gesteigert worden, bis der Mann in Gewahrsam kam. Später durfte er wieder gehen. Und nach Wissen der Polizei fiel er nicht mehr auf. Kutschke: „Das i-Tüpfelchen wäre ein Festnahme gewesen. Dann hätten wir ihn einsperren müssen, bis die Geschäfte schließen.“