Gladbeck. Zum Wochenende führte das Ordnungsamt wieder Kontrollen zur Corona-Schutzverordnung durch. 21 Gladbecker wurden ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt.
Das Ordnungsamt der Stadt Gladbeck hat auch am Wochenende die Kontrollen zur verschärften Corona-Schutzverordnung in der Fußgängerzone fortgeführt. Dabei wurden 21 Personen ohne den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz angetroffen. Ihre Ordnungswidrigkeit wurde strikt mit einem Bußgeld in Höhe von je 50 Euro geahndet.
Die Zeit der freundlichen Erinnerung und Ermahnung sei vorbei, sagt der stellvertretende Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, Thomas Wedke. Ausreden lasse man nicht mehr gelten, „denn inzwischen muss jeder Bürger informiert sein, dass in der Fußgängerzone Maskenpflicht gilt“. Und es sei wohl so, dass man manche Einsicht nur über Geldbußen erhalte. Entsprechen seien die Reaktionen gegenüber den Streifen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD), die durch private Sicherheitskräfte verdoppelt wurden, ganz unterschiedlich.
Einige erwischte Bürger sind sehr uneinsichtig und fangen an zu schimpfen
„Einige Bürger sind sehr einsichtig und entschuldigen sich, dass sie nicht daran gedacht haben, die Schutzmaske aufzuziehen, andere sind sehr uneinsichtig und fangen an zu schimpfen“, berichtet Wedke. In beiden Fällen müsse aber so oder so gezahlt werden. Dies sollte auch zügig geschehen, empfiehlt der Abteilungsleiter Sicherheit-Ordnung-Verkehr. „Denn wenn eine weitere Zahlungsaufforderung nötig ist, wird es noch teurer.“ Zu den 50 Euro käme dann nämlich noch eine Verwaltungspauschale von 28,50 Euro hinzu.
Die verstärkten Streifen des KOD zur Überprüfung der Einhaltung der Corona-Schutzverordnung werden in Gladbeck weiter fortgesetzt. Eine Verschärfung der Maßnahmen sei bislang im Gladbecker Krisenstab kein nötiges Thema.