Gladbeck. Der Kreis Recklinghausen hebt die Maskenpflicht auf. Ab Samstag muss auch in der Fußgängerzone von Gladbeck niemand mehr eine Maske tragen.
In der Fußgängerzone von Gladbeck und auch an belebten Plätzen entfällt ab Samstag, 12. Juni, die Maskenpflicht. Der Kreis Recklinghausen hat die entsprechende Corona-Allgemeinverfügung für alle Kreisstädte aufgehoben. Sie tritt Freitag um Mitternacht außer Kraft.
Die sinkende 7-Tage-Inzidenz ist ausschlaggebend gewesen für die Entscheidung
Die sinkende 7-Tage-Inzidenz ist ausschlaggebend gewesen für die Entscheidung, die der Kreis gemeinsam mit den zehn Städten getroffen hat. „Die niedrigen Fallzahlen ermöglichen uns einen großen Schritt in Richtung Normalität. Dazu gehört auch, dass wir unsere über die Coronaschutzverordnung hinausgehenden Maßnahmen aufheben“, so Landrat Bodo Klimpel.
Weiterhin beachtet werden müssten aber die grundlegenden Hygiene-Regeln. Klimpel: „Bitte halten Sie auch weiterhin Abstand zu anderen. Denn auch wenn die Zahl der Neuinfektionen sinkt, haben wir die Pandemie noch nicht überstanden. Jetzt ist es an jedem einzelnen von uns, eine erneute stärkere Ausbreitung des Virus zu verhindern.“
Die Maskenpflicht gilt weiterhin an allen durch die Corona-Schutzverordnung des Landes definierten Orten, also zum Beispiel in Bus und Bahn, beim Frisör oder in geschlossenen Räumlichkeiten wie Museen, Bibliotheken, Kinos und im Supermarkt.
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