Gladbeck. In Corona-Zeiten gibt es derzeit immer neue Teststellen in Gladbeck. Diese Anforderungen müssen Anbieter erfüllen und so viel Geld bekommen sie.
Neben Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) kommen in Gladbeck nun auch private Anbieter auf den Markt und bieten Corona-Schnelltests an. Die Tests sind für Bürger kostenlos, die Kosten trägt der Bund. Wie lukrativ ist es für Anbieter, die Abstriche zu machen und auszuwerten?
Anbieter von Corona-Schnelltests können ihre Ausgaben über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. „Die Kosten gehen jedoch nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse, wir rechnen vielmehr über den Gesundheitsfonds des Bundes ab“, so Andreas Daniel, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung, auf Anfrage.
Es ist bundesweit einheitlich geregelt, dass pro Abstrich und Auswertung zwölf Euro gezahlt werden, hinzu kommt eine Kostenpauschale für die Beschaffung des Tests von sechs Euro, erklärt Daniel. „In Nordrhein-Westfalen gibt es noch eine Besonderheit: Weil das Land die Testung fördern möchte, kann zusätzlich eine Pauschale von 1000 Euro pro Monat beantragt werden. Das zahlt das Land aus dem Steuersäckel“, so Daniel.
Eine Genehmigung des Gesundheitsamtes ist nötig
Wer Schnelltests anbieten möchte, muss beim zuständigen Gesundheitsamt eine Genehmigung einholen. Denn es müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, die etwa das Personal aber auch die Räume und die Infrastruktur betreffen. Bei einer Teststelle, die nicht an eine Apotheke, Drogerie, Arztpraxis oder vergleichbare Einrichtung angebunden ist, gilt etwa, dass die Räume barrierearm sein und gut durchlüftet werden können müssen. Auch ein Wartebereich ist nötig, bei größeren Zentren ist auch eine Wegführung einzurichten.
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Wer eine Teststelle betreiben möchte, muss eine entsprechende Qualifikation (Arzt, Apotheker) haben, oder einen anderen Beschäftigten mit entsprechender Expertise haben, heißt es in der Coronavirus-Testverordnung, die auch die Kreisverwaltung auf ihrer Homepage veröffentlicht. Testpersonal muss entweder eine medizinische Ausbildung haben, oder extra geschult werden. Es muss mit Schutzkittel und FFP2-Maske ausgestattet sein.
Auch an die Tests werden Anforderungen gestellt. Es dürfen nur solche genutzt werden, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auflistet. Getestet werden nur Menschen, die keine Symptome haben. Die Zahl der gemachten sowie der positiven Tests muss täglich an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Wer positiv getestet wird, muss sofort einen PCR-Test machen.