Gladbeck. Um Bau des Windrads auf der Mottbruchhalde wird nach wie vor gerungen. Das Bürgerforum sieht außerdem das Projekt Haldenwelt als gefährdet an.
Trotz Corona und der Kommunalwahl mit deutlichen politischen Veränderungen im neuen Rat wird weiter um das Windrad auf der Mottbruchhalde gerungen – derzeit mehr im Hintergrund und vor allem juristisch. Zuletzt rückte eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, die zu Ungunsten eines klagenden Anwohners ausging, das festgefahrene Thema wieder ein wenig in den Fokus. Das Bürgerforum Gladbeck befürchtet nun allerdings, dass das Projekt der Haldenwelt, das zur IGA 2027 gehören soll und die Öffnung der Mottbruchhalde für die Bürger beinhaltet, stärker denn je gefährdet ist.
Die Steag hat eigentlich die Genehmigung zum Windradbau in Gladbeck schon
Zumal das Energieunternehmen Steag an dem Windrad-Vorhaben festhält, das es eigentlich bereits seit zwei Jahren wegen der vom Landrat ausgesprochenen Genehmigung im „Sofortvollzug“ umsetzen könnte. Die Essener Konzernzentrale hatte allerdings immer wieder betont, alle juristischen Streitigkeiten, aber auch die Kommunalwahl, abwarten zu wollen. Jetzt heißt es von der Steag, man wolle die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts in Münster analysieren und diese Auswertung zur Grundlage des weiteren Vorgehens machen.
Das OVG hatte in einem komplizierten Verfahren eine Beschwerde eines betroffenen Anwohners, unterstützt vom Bürgerforum, zurückgewiesen. Der Anwohner klagt, wie sieben weitere Gladbecker, beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen den Bau des Windrades. Gleichzeitig prozessierten sie auch gegen den „Sofortvollzug“. Am Verwaltungsgericht waren die Anwohner damit gescheitert, nun auch mit ihrer Beschwerde über das Gelsenkirchener Urteil vor dem OVG.
Es bleibt weiterhin bei den grundsätzlichen Klagen gegen das Windrad
Allerdings bleibt es weiter bei den grundsätzlichen Klagen gegen das Windrad, die in Gelsenkirchen nach wie vor „anhängig“ sind, wie es im Juristendeutsch heißt. Eine ähnlich lautende Klage gegen das Windrad des Aeroclubs NRW, der Vereinigung der Ballonfahrer, die in Wittringen starten, liegt auch noch beim Gelsenkirchener Gericht. Wann es zu einem Urteil in all den Verfahren kommt, ist angesichts der Belastung des Verwaltungsgerichts unklar.
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Anhängig ist dort zudem eine Klage der Stadt Gladbeck, die sich – komplizierte Rechtswelt! – nicht wie die Anwohnerklagen gegen das Windradprojekt der Steag direkt, sondern gegen die positive Entscheidung Kreises richtet. Die Stadt sieht sich in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt. Allerdings will die Stadt damit genauso das Windrad verhindern, um die „Haldenwelt“ zu ermöglichen.
Baurat Dr. Volker Kreuzer erwartet erst im Laufe des Jahres 2021 ein Urteil. Aktuell sei der Stadt eine Bauabsicht der Steag, die sie wegen des „Sofortvollzugs“ und des Urteils in Münster nun umsetzen könnte, nicht bekannt. Kreuzer: „Uns liegt keine Bauanzeige vor, und die ist nötig.“ Laut Kreuzer behalte sich die Stadt aber vor, sobald sich eine Bauabsicht abzeichne, ihrerseits gegen den Sofortvollzug zu klagen.
Das Bürgerforum Gladbeck sorgt sich um die Realisierung der Haldenwelt
Derweil sorgt sich das Bürgerforum angesichts des juristischen Hin und Her um die Realisierung der Haldenwelt. „Wir fürchten, dass der Regionalverband Ruhrgebiet das Interesse an der Mottbruchhalde verliert und sie aus den Planungen der Haldenwelt und der IGA 27 herausnimmt“, so Matthias Raith, Vorstandsmitglied des Bürgerforums. Dafür sieht der Stadtbaurat allerdings keine Anzeichen.
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