Gladbeck. Von sechs Anklagen gegen einen Gladbecker (47) blieb beim Prozess vorm Amtsgericht nur ein Tatbestand übrig: Verstoß gegen das Waffengesetz.

Der Aktenstapel auf dem Richtertisch hoch, das Vorstrafenregister lang, die Anklageschrift ebenso – und am Ende stand ein mildes Urteil: 100 Tagessätze zu (den Einkommensverhältnissen des Angeklagten entsprechend) 10 Euro. „Das hätte man anders vermutet“, sagte sogar Markus Bley, der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts in der Urteilsbegründung.

Körperverletzungen, Bedrohungen, Beleidigungen, Nötigung

Sechs Anklagen galt es gegen einen 47-Jährigen zu verhandeln: Körperverletzungen, Bedrohungen, Beleidigungen, Nötigung, Verstöße gegen das Waffengesetz. Ende des Jahres 2017 musste die Polizei mehrfach zur Wohnung des Angeklagten ausrücken, alarmiert von dessen Ehefrau. Sie hatte die Scheidung eingereicht, er wollte das nicht akzeptieren. Den Beamten erzählte sie, ihr Mann habe gedroht, sie zu erschießen, mit Pistolen hantiert, an ihren Haaren gerissen, sie als Schlampe und Hure tituliert. . . Vor Gericht machte sie jetzt von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, ebenso die 21-jährige Tochter.

Eine Nachbarin, gute Freundin der Ehefrau, musste sich laut Anklageschrift ähnliche Beschimpfungen von ihm anhören, weil sie mit seiner Frau ausgegangen war. Als Zeugin konnte sie sich an den genauen Wortlaut nicht mehr erinnern und beteuerte, die Sache sei längst ausgeräumt, er habe sich entschuldigt. Auch mehrere Polizeibeamte brachten wenig Licht ins Dunkel.

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Fast zwei Jahre nach den Vorfällen konnten sie sich kaum noch an Details ihrer Einsätze erinnern. Ein Ehepaar, das der 47-Jährige am Telefon bedroht haben soll, war der Ladung des Gerichts erst gar nicht gefolgt. Konsequenz: In einigen Punkten wurde das Verfahren eingestellt, in anderen gab es Freisprüche.

Schließlich blieb nur noch der Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz übrig

Blieb schließlich nur noch der Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz übrig: Die Polizei hatte bei mehreren Einsätzen insgesamt zwei Schreckschusspistolen, ein Einhand-Messer und zwei Schlagringe sichergestellt, obwohl gegen den 19 Mal vorbestraften Familienvater einige Jahre zuvor schon ein Waffenbesitzverbot verhängt worden war. Die Erklärung des 47-Jährigen, das Messer habe er als Werkzeug bei seiner Arbeit als Gerüstbauer gebraucht, und die Schlagringe habe er sich nicht als Waffen, sondern als Schmuckstücke gekauft, überzeugten das Gericht nicht.

Polizeieinsätze gab es in der Wohnung der Familie übrigens schon lange nicht mehr, berichteten die Beamten vor Gericht. Die Eheleute haben sich versöhnt, von Scheidung ist keine Rede mehr.