Gladbeck. Eine 21-jährige Serbin unterbrach ihre Heimfahrt aus Belgien für einen Einbruchsversuch in eine Wohnung in Gladbeck. Jetzt wurde sie verurteilt.

Eigentlich war die 21-Jährige nach der Beisetzung eines Angehörigen in Belgien auf dem Weg zurück in ihre Heimat Serbien. In Gladbeck machte sie einen Zwischenstopp – nicht, um sich auszuruhen, sondern um in eine Wohnung am Partnerschaftsweg in Rentfort einzubrechen. Jetzt musste sie sich vor dem Schöffengericht am Amtsgericht verantworten. Ein Verfahren gegen ihren zum Zeitpunkt der Tat minderjährigen Komplizen wurde abgetrennt.

Die 21-jährige Mutter von zwei kleinen Kindern – das jüngste acht Monate alt – stand nicht zum ersten Mal vor Gericht. Vor drei Jahren war sie, ebenfalls wegen eines Wohnungseinbruchs, in Duisburg zu einer Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Die Tat in Gladbeck geschah kurz nach dem Ende ihrer Bewährungszeit. Und in diesem Fall blieb es beim Einbruchsversuch. Die 21-Jährige und ihr Komplize schlugen eine Fensterscheibe ein, flüchteten dann aber vom Tatort, vermutlich wegen des Lärms, den sie in der stillen Siedlung verursacht hatten, mutmaßte der Vorsitzende Richter Markus Bley. Das Duo wurde bei der Flucht von Zeugen beobachtet.

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Die junge Frau legte vor Gericht ein Geständnis ab

Vor Gericht legte die zierliche junge Frau, die aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, ein Geständnis ab. Es sei keine geplante Tat gewesen, versicherte sie, zeigte sich reumütig, weinte. Und ihr letztes Wort, bevor sich das Schöffengericht zur Beratung zurückzog, war: „Entschuldigung.“

Besonders beeindruckt hat sie die Richter damit offenbar nicht. Sie verurteilten die 21-Jährige zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis. Der Hauptbefehl wurde nicht aufgehoben. Das Geständnis wirke sich zwar strafmindernd aus, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung, allerdings habe die Angeklagte nur das zugegeben, was ihr ohnehin nachgewiesen worden war. Nachteilig wirke sich ihre einschlägige Vorstrafe aus und die Tatsache, dass seinerzeit weder Untersuchungshaft noch Strafe sie zu einem anderen Lebenswandel bewegt hätten. Und dass sie sogar als Mutter zweier kleiner Kinder erneut straffällig geworden sei, spreche auch nicht für eine positive Sozialprognose. Die 21-Jährige wurde nach dem Urteil aus dem Gerichtszahl wieder in die U-Haft gebracht.