Herne. Ein Mann soll beim Cranger Weihnachtszauber den Mitarbeiter einer Geisterbahn verprügelt haben. Grund: Er hat seine Tochter zu sehr erschreckt.
Eine Seniorin, die mit einem Schirm zuschlägt, ein erregter Vater, der auf einen Schausteller losgeht, Männer, die aus dem Nichts heraus angreifen – die Schilderungen, die dem Wanner Schöffengericht am Dienstag vorgetragen wurden, haben nichts von Besinnlichkeit in der Vorweihnachtszeit. Der Vorwurf: Beim Cranger Weihnachtszauber hat ein erregter Vater (32) aus Gladbeck einen Schausteller verprügelt, weil dieser seine Tochter bei einer Fahrt in der Geisterbahn übermäßig erschreckt haben soll.
Tochter wurde verängstigt
Seine zehnjährige Tochter sei mit ihren Tanten Ende Dezember 2018 auf dem Weihnachtszauber gewesen, schilderte der Angeklagte am Dienstag im Wanner Amtsgericht: „Die Schausteller haben die Frauen angemacht und sich asozial verhalten.“ Als die Fahrt losging, habe einer seiner Tochter zudem die Mütze vom Kopf gezogen und sie verschreckt. So zumindest habe ihm sein Kind das bei ihrer Rückkehr nach Hause erzählt. „Meine Tochter war ganz verängstigt“, schilderte der Gladbecker.
Ordnungsgeld verhängt
Gegen drei Zeugen, die nicht zur Verhandlung erschienen, hat Richter Carsten Mergheim ein Ordnungsgeld verhängt.
Da sie ihr Fernbleiben nicht ordnungsgemäß im Vorfeld entschuldigten, müssen sie je 150 Euro zahlen.
Daraufhin fuhr er nach Crange und nahm seinen Cousin (33) mit: „Mir ging es um eine Entschuldigung für meine Tochter.“
Auf dem Weihnachtszauber habe er den Mitarbeiter dann an der Geisterbahn gesehen; er habe sich vergeblich hinter einer Gondel versteckt: „Meine Tochter sagte, dass es ein Glatzkopf war.“ Nach einem misslungenen Gesprächsversuch sei die Situation eskaliert: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den Schausteller geschlagen und getreten zu haben. Der Gladbecker schildert das Geschehen anders: Eine Seniorin habe ihm mit einem Regenschirm auf den Kopf geschlagen, ein Security-Mitarbeiter sei auf ihn losgegangen. Dann sei er noch von mehreren Männern angegriffen worden, einer soll als Geist maskiert gewesen sein. Daraufhin habe er – allerdings ganz ruhig – ein Messer gezogen, um die Angreifer auf Abstand zu halten. „Ich hatte keine Wahl“, erklärte er vor Gericht. Dann sei die Polizei gekommen.
Zeugen schildern andere Situation
Zwei Zeugen, die Richter Mergheim geladen hatte, schildern etwas anderes. Sie haben das Geschehen von einen Crêpestand aus verfolgt. Ihnen zufolge ist der Angeklagte bei seiner Ankunft sehr aggressiv gewesen, hat geschrien, gegen Gitter getreten. Wer den ersten Schlag getan hat, konnten sie nicht sagen. Nur, dass „aus dem Nichts zwei, drei Männer kamen, die auf den am Boden liegenden Schausteller eintraten.“ Mit dem Messer habe der Gladbecker wild rumgefuchtelt.
Ob der mitangeklagte Cousin mitgemischt hat, ließ sich noch nicht feststellen. Da laut Staatsanwältin Zumdick die Anklage auf gemeinschaftliche, vorsätzliche Körperverletzung nicht unerheblich ist, müsse dies weiter untersucht werden. Die Zeugen, die dazu etwas beitragen könnten – die mutmaßlich geschädigten Schausteller und die Kassiererin – waren nicht zur Verhandlung erschienen. Deshalb soll sie am 2. Juli fortgesetzt werden.