Bottrop. . Am Dienstagnachmittag hatte der Täter in einem Laden gestohlen, am Mittwoch folgte schon das Urteil. Gute Zusammenarbeit der Ermittler.
Nach enger Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Staatsanwaltschaft Essen, Hat das Amtsgericht Bottrop am Mittwoch einen Ladendieb verurteilt. Dabei griffen die Beteiligten auf das besonders beschleunigte Verfahren zurück.
Das macht es möglich, unmittelbar nach der Tat ein Urteil zu fällen. Am Ende wurde der Täter zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verurteilt.
Täter hat keinen festen Wohnsitz in Deutschland
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Zusammen mit zwei weiteren Tatverdächtigen hatte der 28-jährige Mann aus Georgien, der ohne festen Wohnsitz in Deutschland ist, am Dienstagnachmittag in einem Discounter an der Gladbecker Straße Lebensmittel gestohlen.
Die mögliche Beteiligung zweier weiterer Tatverdächtiger wird im Rahmen eines „normalen“ Ermittlungsverfahrens weiter geklärt.