Gelsenkirchen. 565 Asylbewerber leben derzeit in Gelsenkirchen. 263, also fast die Hälfte, sind Flüchtlinge aus Serbien, Mazedonien oder Bosnien-Herzegowina, neuerdings „sichere Herkunftsländer“. Hinzu kommen 453 Personen aus den drei Balkanstaaten Serbien (303), Mazedonien (138) und Bosnien-Herzegowina (12), die zur Ausreise verpflichtet sind. Sie sind geduldet und leben in Gelsenkirchen (Stand 31. August).

565 Asylbewerber leben derzeit in Gelsenkirchen (Stichtag 24. September). 263, also fast die Hälfte, sind Flüchtlinge aus Serbien, Mazedonien oder Bosnien-Herzegowina. Den Ländern also, die seit kurzem als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft sind.

Allein 138 Antragsteller kommen aus Serbien, das sind fast sieben Mal mehr als aus Syrien (20), wo die Bevölkerung unter Krieg, Hunger, Verfolgung, Folter und willkürliche Gewalt leidet. Auf den Plätzen zwei, drei und vier stehen Asylbewerber aus Mazedonien (123), Kosovo (38) und Albanien (38). Aus Bosnien-Herzegowina kommen zwei.

Geduldete dürfen ein Jahr lang nicht arbeiten

Hinzu kommen 453 Personen aus den drei Balkanstaaten Serbien (303), Mazedonien (138) und Bosnien-Herzegowina (12), die zur Ausreise verpflichtet sind. Sie sind geduldet und leben in Gelsenkirchen (Stand 31. August). Nur 27 Personen (21 aus Serbien und sechs aus Mazedonien) wurden als asylberechtigt anerkannt.

In ihre Heimatländer zurückgeführt wurden 2012 jeweils zwei Personen aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. 2013 kam die Rückführung ganz zum Erliegen. 2014 wurde ein serbischer Staatsbürger in seine Heimat zurückgeschickt. Für die Rückführung ist die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Bielefeld zuständig. Dort melden Kommunen die Ausreisepflichtigen. Abhängig von der Personenzahl organisiert die Behörde einen Charterflug, in Einzelfällen kommt auch ein Linienflug in Betracht. Den Status „geduldet“ erhalten Flüchtlinge, die abgelehnt wurden bzw. kein Asylverfahren hatten, aber aus völkerrechtlichen, humanitären, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Die Abschiebung wird ausgesetzt. Geduldete unterliegen strengen Auflagen: Ein Jahr lang dürfen sie überhaupt nicht arbeiten. Für ihren Lebensunterhalt zahlt der Staat – genauer: für in Gelsenkirchen lebende die Stadt.

Keine Beteiligung vom Land

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    In Gelsenkirchen machte das 2013 insgesamt rund 6,5 Millionen Euro aus. Davon gingen anteilig 1,0 Million Euro in den Leistungsbezug für 120 geduldete Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien. In diesem Jahr ist die Zahl der geduldeten Flüchtlinge aus diesen drei Ländern auf 150 Personen gestiegen.

    Diese Kosten trägt die Stadt alleine. Das Land beteiligt sich nicht. „Eine Kostenerstattung für den Personenkreis der geduldeten Flüchtlinge ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz nicht vorgesehen“, sagt die Stadt. Bei den Kosten für Asylbewerber zahlt das Land 30 Prozent, 70 Prozent bleiben bei der Stadt hängen. Zwar ist die Landeshilfe mehr geworden - aber die Zahl der Asylbewerber ist deutlich gestiegen.