Gelsenkirchen. Das Amtsgericht Buer in Gelsenkirchen verhängte Geld- und Bewährungsstrafen für Sympathisanten der Schalker Ultra-Gruppierung “Hugos“. Zuvor haben die Fußball-Fans bei Schalke-Spielen in der Arena randaliert. Außerdem verhinderte die Polizei beim Revierderby den Sturm auf den Gästeblock.

Am 27. September steigt bereits das nächste Revierderby. Doch noch müssen Gerichte die Krawalle rund um Spiele von Schalke 04 aus der Vergangenheit aufarbeiten. Die Exzesse um Gewalt, Abfeuern von Leuchtraketen und Zünden von Bengalos beschäftigte das Buersche Amtsgericht monatelang. Jetzt verhängte das Gericht drei weitere Bewährungs- und Geldstrafen gegen drei Anhänger der Königsblauen.

Dass Alter offensichtlich nicht vor Torheit schützt, scheint auf einen Fußball-Fan zuzutreffen, der im nächsten Jahr seinen 50. Geburtstag feiert. Der Mann, der nach Einschätzung des Gerichts dazu neigt, schnell aufbrausend zu reagieren, hatte beim Revierderby im Oktober letzten Jahres versucht, einen Polizisten mit der Faust zu schlagen. Er war dabei, als etwa 80 Schalker den Gästeblock stürmen wollten, nachdem die Dortmunder mit Pyrotechnik ein Feuerwerk abgebrannt hatten. Die Schalker, so das Gericht, hätten eine drohende Haltung gegenüber Polizisten eingenommen und Beamte mit Fußtritten traktiert.

Mit Verkehrsdelikten gefülltes Vorstrafenregister

Das Vorstrafenregister des Familienvaters, der jetzt bei seiner jungen Tochter in Berlin lebt, ist gut gefüllt mit Verkehrsdelikten, Beleidigung, Körperverletzung. Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung verurteilte das Gericht den Neu-Berliner zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit. Innerhalb von sechs Monaten muss der 49-Jährige, der von Hartz IV lebt, 100 Sozialstunden ableisten. Die zusätzlich ausgesprochene zweijährige Fußballabstinenz bis einschließlich 3. Liga wird er vermutlich als härter empfinden.

Glimpflicher kamen zwei Sympathisanten der Schalker Ultra-Gruppierung „Hugos“ davon. Einige der Hugos hatten beim Spiel gegen Frankfurt am 24. November letzten Jahres 19 Seenotrettungsfackeln angezündet. Durch die starke Rauchentwicklung wurden 8 Personen, darunter einige Kinder, verletzt. Sie litten unter Atembeschwerden, Entzündungen der Atemwege und Kreislaufproblemen. Wegen Landfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz erhielt ein 23-Jähriger eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 8 Euro und ein gleichaltriger Fan wegen Landfriedensbruchs und Beihilfe zur Sachbeschädigung 80 Tagessätze à 20 Euro. Weitere Verfahren stehen noch aus.