Gelsenkirchen. Derzeit beschäftigen Fußballfanatiker besonders die Gerichte: Vier BVB-Fans wurden wegen Landfriedensbruchs, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sie hatten beim Derby 2013 Bengalos gezündet und den Gästeblock in eine Rauchwolke gehüllt.

Es gibt Fußballfanatiker, die scheinen ihren Verstand vor den Toren der Kultstätten abzugeben. Derzeit beschäftigen Dortmunder Ultras wie auch die Schalker Hugos die Gerichte. Schon einige drastische Bewährungs- und Geldstrafen hat das Amtsgericht Buer im Zusammenhang mit dem Fußballspiel Schalke - Dortmund am 26. Oktober 2013 gegen BVB-Anhänger verhängt.

Gestern verließen erneut vier Dortmunder als Verlierer den Gerichtssaal. Mit Geldstrafen ahndete das Gericht die Aktionen beim Derby, in dem Raketen abgeschossen und Bengalos gezündet wurden. In eine gelbe Rauchwolke hatte sich der Gästeblock verwandelt. Einem 24-jährigen Architekturstudenten wurde zum Verhängnis, dass er gleich bei zwei Derbys im Vorjahr aufgefallen war.

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Am 9. März, als Dortmund das Spiel verloren hatte, warf er ein Plastikrohr, mit dem er ein Transparent befestigt hatte, aus Frust über die Abtrennung in Richtung Zuschauer. Am 26. Oktober mischte er in der Fangruppe mit, stürmte vermummt den Block, unterstützte nach Auffassung des Gerichts die Aktionen der Ultras.

Keiner der Angeklagten war vorbestraft

Wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung erhielt er eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à sieben Euro. Die Strafe erscheint, da sie oberhalb von 90 Tagessätzen liegt, drei Jahre lang im Führungszeugnis.

Ein kaufmännischer Angestellter (31) kam mit 60 Sätzen à 35 Euro, ein OP-Pfleger mit 90 Sätzen à 50 Euro davon. Ein Masterstudent (27), der vor seinem Abschluss steht, erhielt wegen Landfriedensbruchs 90 Sätze à 10 Euro. Vorbestraft war keiner der Angeklagten. Bundesweite Stadionbesuche sind für alle vorläufig tabu. Spiele können sie in den nächsten drei Jahren vor dem Fernseher verfolgen.