Gelsenkirchen. Das Derby zwischen dem BVB und dem FC Schalke 04 endete am 26. Oktober 2013 im Chaos, als brutale BVB-Fans im Gästeblock mit Bengalos für Unruhe sorgten. Ein 27-Jähriger wurde nun zu einer Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Ein Mitangeklagter kam mit einem Stadionverbot davon.

Beim Fußballspiel zwischen den Schwarzgelben und Blauweißen geht es immer heiß her. Am 26. Oktober 2013 fielen etwa 500 Dortmunder Fans im Gästeblock der Arena durch besondere Brutalität auf. Für etwa 60 radikale Anhänger hat ihr Gewalteinsatz ein juristisches Nachspiel. Nach und nach müssen sich die Täter wegen Landfriedensbruch,Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Sachbeschädigung verantworten.

Zum Teil hohe Geld- und auch Freiheitsstrafen haben Amtsrichter bereits verhängt. Gestern standen erneut zwei junge Leute, der eine 27, der andere 23, vor Gericht. Auch sie wollten konspirativ, wie es der Staatsanwalt ausdrückt, über Essen-West ins Stadion gelangen. Doch schon in der Nachbarschaft hatte es Ärger mit der Polizei gegeben, die etwa 500 Anhänger schließlich ins Stadion eskortierte.

Auch der 27-jährige B. gehörte zu den fanatischen BVB-Anhängern, die sich Sturmhauben aufgesetzt und den Gästeblock gestürmt hatten. Er ist Mitglied der Ultragruppe Unity. Ordner, die um ihr Leben fürchteten, wurden überrannt, Bengalos gezündet, Leuchtraketen abgeschossen. Der Gästebereich verwandelte sich in eine gelbe Rauchlandschaft. Eine Inszenierung, die geplant war, wie der 27-Jährige einräumt. Doch dann sei alles aus dem Ruder gelaufen. Auf Videoaufzeichnungen der Polizei sind viele der Täter deutlich zu erkennen. So steht B. wild gestikulierend und einpeitschend auf dem Podest, sendet mit einer Geste in Richtung Schalke-Fans das Signal „Kopf ab“.

Freispruch und Stadionverbot

Bengalos hat er nicht gezündet, auch keine Leuchtkörper abgeschossen. Doch das Gericht sieht seine führende Rolle, in der er andere aufgewiegelt habe. Er agierte in vorderster Front, war einige Jahre lang auch Vorsänger bei den Spielen. Auch wenn er die Tat einräumt und sie bedauert, spricht sein Vorstrafenregister, in dem Raub, Körperverletzung, Widerstand und Beleidigung auftauchen, nicht für Milde bei der Strafzumessung. Das Urteil des Gerichts entspricht dem Antrag des Staatsanwalts: Sechs Monate Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Mitangeklagte war erleichtert, verließ das Gericht mit einem Freispruch. Er war in der undurchsichtigen gelben Wolke untergetaucht und konnte von der Kamera nicht als Vermummter identifiziert werden. Besonders hart dürfte beide wohl das Stadionverbot treffen.