Gelsenkirchen. . Das Spiel zwischen Schalke 04 und Borussia Dortmund im Oktober 2013 hatte ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Buer. Hooligans hatten Bengalos angezündet und Leuchtkörper abgeschossen. Ordner fürchteten um ihr Leben.

Selten hörte sich die Schreckensbilanz der Polizei schlimmer an als nach dem letzten Revierderby zwischen Schalke 04 und Borussia Dortmund am 26. Oktober 2013 in der Arena. Um ihr Leben bangende Ordner, Verletzte, demolierte Absperrungen, Böller und Leuchtgeschosse, die auf dem Rasen und in der Gegengerade landeten. Etliche BVB-Randalierer erleben jetzt unfreiwillig ein zusätzliches Auswärtsspiel mit garantiert schlechtem Ausgang. Vor dem Amtsgericht Buer müssen sie sich wegen Landfriedensbruch, Körperverletzung, Verstoßes gehen das Versammlungsgesetz verantworten.

Vier Anhänger hatte das Gericht schon in der letzten Woche zu Geldstrafen bis zu mehreren tausend Euro verurteilt. Drei Geldstrafen zwischen 1350 und 3600 Euro kamen gestern dazu. Weitere werden noch folgen. Auf Videos der Polizei sind die Gewaltaktionen der Hooligans festgehalten, Täter identifiziert. Erneut sitzen vier junge Leute auf der Anklagebank. Wobei Richterin Dr. Monstad erstaunt feststellt, dass die seriösen Berufsbilder der Angeklagten, sei es als kaufmännischer Lehrling oder Fitnesstrainer so gar nicht harmonieren mit dem Verhalten während des Revierderbys.

„Sie drehen durch, flippen aus, mutieren im Stadion zu anderen Menschen“, meinte die Richterin. Wie der 22-jährige Student S., der fürs Lehramt büffelt und schon an der Grundschule unterrichtet. Er hatte sich den etwa 500 Fans aus unterschiedlichen Ultra-Gruppierungen angeschlossen, die sich in Essen-West getroffen hatten und sich konspirativ auf den Weg ins Stadion machen wollten. Eine Aktion, so meinte die Richterin, die generalstabsmäßig geplant war. Die Polizei eskortierte die Gruppe ins Stadion.

"Es war eine Dummheit"

Auch S. war dabei, als Masken verteilt wurden und etwa 150 Vermummte den Gästeblock stürmten. Er zog ebenfalls die Sturmmaske über, um in der Anonymität unterzutauchen. Vor der gläsernen Trennscheibe, die von anderen Fans zerschlagen und eingetreten wurde, hatte ihm ein Anhänger ein Bengalo in die Hand gedrückt. Er zündete es an. „Es war eine Dummheit“, wie er vor Gericht einräumte, „sein zukünftiges Leben für so einen Mist aufs Spiel zu setzen.“

Die Situation in dem Block eskalierte. Ordner fürchteten um ihr Leben, als die wilde Masse sie beiseite schob und attackierte. Manche zogen ihre Ordnerjacken aus, um nicht als Ordnungskräfte identifiziert werden zu können. Einer robbte auf allen Vieren die Treppen hoch, um nicht weiter vermöbelt zu werden. Der 22-Jährige war aus Sicht des Gerichts nicht nur Mitläufer. Sein Geständnis bewahrte ihn vor einer Gefängnisstrafe. 180 Tagessätze a 10 Euro brummte ihm das Gericht wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz auf. Er muss damit leben, dass die Strafe, weil sie über 90 Tagessätze hinausgeht, drei Jahre lang im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht. Da wird er das 5-jährige Hausverbot für die Arena und die dreijährige Abstinenz bundesweiter Fußballspiele schon eher sportlich ertragen können.