Gelsenkirchen. Das Landesarbeitsgericht in Hamm wies jetzt die Klage eines entlassenen Mitarbeiters der Gelsendienste in Gelsenkirchen zurück. Zwei Zeugen hatten den Mann beobachtet: „Er war am Betrugssystem beteiligt und steckte Geld in die eigene Tasche.“

Der Skandal um Abrechnungsbetrug und Selbstbedienung auf den städtischen Betriebshöfen von Gelsendienste liegt fast eineinhalb Jahre zurück. Doch er holt den städtischen Entsorger durch Klagen vieler ehemaliger Mitarbeiter immer wieder ein. Jetzt hat der stadteigene Betrieb einen Erfolg vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm erzielt. Es wies die Klage von Udo S. (53) gegen seine fristlose Kündigung ab. Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu.

Kammern des Arbeitsgerichts in Gelsenkirchen hatten vielen Klagen von Mitarbeitern wie auch der des 53Jährigen stattgegeben. Zwar waren sie davon überzeugt, dass ein systematisches Betrugssystem existierte, doch konnte der Arbeitgeber dem Gericht keinen konkreten Fall einer Geldübergabe nachweisen. Der dringende Tatverdacht als Kündigungsgrund ließ sich nicht erhärten.

Erstellung eines Null-Bon

Vor der 17. Kammer in Hamm erwies sich eine Strategie des Arbeitgebers als richtig. Gelsendienste hatte alle beschuldigten Mitarbeiter aufgefordert, reinen Tisch zu machen und über die tatsächlichen Abläufe zu berichten. Drei Beschäftigte folgten dem Rat ihres Arbeitgebers. Sie verdienen, obwohl sie am System beteiligt waren, auch heute noch ihr Geld bei Gelsendienste. Die konnten somit Kronzeugen aufbieten, von denen zwei vor Gericht schilderten, wie das Geld der Bürger nicht in die Kasse, sondern in die Taschen der Beteiligten gelangte.

Die Zeugin T. hatte Udo S. dabei beobachtet, wie er auf der Taste der Kasse zunächst einen Null-Bon erstellte. Die Lade öffnete sich und S. deponierte das eingenommene Geld unter dem Einsatz in der Schublade. Den Vorgang hatte die 55-Jährige mehrfach beobachtet.

"Das System war mir ungeheuer, ich schämte mich"

Am Wochenende sei das Geld untereinander verteilt worden. Die Zeugin, die ihre „Betrugseinnahmen“ mittlerweile wieder zurückgezahlt hat, spricht von einem Zwangssystem, dem man sich unterwerfen musste. „Ich war verängstigt und habe mitgemacht.“

M., ein weiterer Zeuge und Mittäter, hatte sich selbst bei der Polizei angezeigt und dem Arbeitgeber Details über die Abläufe des Betrugssystems geschildert. „Das System war mir ungeheuer, ich schämte mich.“ Auch er hat Udo S. bei der Geldübergabe im Betriebshof Junkerweg gesehen und beobachtet, wie die Summe nicht als Einnahme verbucht worden ist. Der 24-Jährige hat im letzten Jahr eine Ausbildung bei Gelsendienste zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft begonnen, macht nebenbei seinen Meister.