Gelsenkirchen. Betrugsvorwürfe. 51-Jähriger soll auf Betriebshöfen in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Dringender Tatverdacht reichte nicht aus.
Nach dem zweiten Akt im Krimi um möglichen Betrug und Selbstbedienung in städtischen Betriebshöfen ist der Vorhang endgültig gefallen. Für Gelsendienste könnte sich der Rechtsstreit mit ihren früheren Mitarbeitern eher zum Drama entwickeln. Michael B., dessen fristlose Kündigung schon das Gelsenkirchener Arbeitsgericht für unwirksam erklärt hatte, gewann auch in der Berufungsinstanz vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm. Der 51-Jährige muss weiter beschäftigt werden. Da der Fall keine grundsätzliche Rechtsfrage aufwirft, ist eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
Die Zeugen brachten nicht mehr Licht ins Dunkel der mysteriösen Abläufe auf den Betriebshöfen. Anhaltspunkte, die für einen dringenden Tatverdacht des 51-Jährigen sprachen, Geld in die eigene Tasche gesteckt zu haben, konnte das Gericht nicht entdecken. Mit der Begründung war dem Mann, der seit 24 Jahren bei der Stadt arbeitet, gekündigt worden. Auch die Richter gehen davon aus, dass das System der privaten Geldverteilung bestanden hat.
Keine Zeugen
Doch Zeugen, die den Betrug beobachtet haben, gibt es nicht. Michael B., der Einnahmen als Trinkgeld ansah, spielt fürs Gericht eher die Rolle eines Mitläufers. An der Kasse vorbei, versichert B., habe er nie Geld eingesteckt. Zwei Kronzeugen, die an der Selbstbedienung beteiligt waren, hatten andere belastet. Sie arbeiten noch bei Gelsendienste. Einen Vergleichsversuch der Kammervorsitzenden hatte Gelsendienste abgelehnt. Das Vertrauensverhältnis sei unwiederbringlich zerstört. Der Arbeitgeber wird jetzt einen Weg finden müssen, Michael B. weiter zu beschäftigen oder bei vollen Bezügen freizustellen. Der 51-Jährige, der immer noch krank geschrieben ist, ist zu 60 Prozent schwerbehindert.
Am 19. Dezember und am 30. Januar wollen zwei weitere Mitarbeiter in Hamm ihre Weiterbeschäftigung einklagen. Die Gehaltsliste könnte sich für Gelsendienste also um zwei weitere Bezieher vergrößern. Noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen der Essener Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts gegenüber zahlreichen ehemaligen Gelsendienste-Mitarbeitern. Kommt es zur Anklage, könnten je nach Ausgang des Prozesses die Karten auch arbeitsrechtlich wieder neu gemischt werden.