Gelsenkirchen. Die Stadt Gelsenkirchen will sich gegen einen Entschluss des Landessozialgerichts wehren. Das Gericht hatte einer rumänischen Familie, die schon lange in Deutschland lebt, einen Anspruch auf Hartz IV gebilligt. Der Richterspruch gilt als richtungsweisend für bis zu 130.000 arbeitslose EU-Migranten. Die Stadt sieht das anders.
Nachdem das Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen (IAG) durch eine Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen verpflichtet worden ist, gegenüber einer vierköpfigen Familie aus Rumänien, die schon lange in Deutschland lebt, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zu erbringen, ist jetzt im Rathaus der Stadt entschieden worden, Revision gegen das Urteil einzulegen. Diesen Weg hatte das Gericht zugelassen.
Die für das IAG zuständige Stadträtin und Vorstand für Arbeit und Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Karin Welge, macht darauf aufmerksam, dass das IAG bis auf Weiteres die Anträge wie gewohnt einzelfallbezogen nach intensiver Prüfung entscheiden wird.
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„Wir werden jetzt den Eingang der Urteilsbegründung abwarten und dann die Revision hinsichtlich der offenen Rechtslage vorbereiten. Wir können derzeit davon ausgehen, dass das Urteil einzelfallbezogen und nicht in dem Sinne allgemeingültig ist, dass wer Deutschland zum Lebensmittelpunkt erklärt, anspruchsberechtigt nach SGB II ist“, sagte Welge.
Auf die Kommunen könnten neue Kosten zukommen
Anders sah dies nach der Urteilsverkündung ein Sprecher des Gerichts. Er sagte, die Entscheidung des höchsten nordrhein-westfälischen Sozialgerichts sei bedeutsam, weil sie einen erheblichen Personenkreis von rund 130.000 nun Berechtigter betreffe. Vor allem hier lebende und vergeblich auf Arbeit hoffende Rumänen und Bulgaren haben angesichts des Urteils nun Aussicht auf Hartz IV. Auf die Kommunen könnten jetzt zahlreiche neue Leistungsanträge und damit neue Kosten zukommen.