Essen. Für die Kommunen könnte das Urteil teuer werden: Arbeitslose EU-Bürger, die schon lange in Deutschland leben, haben nach Auffassung des NRW-Sozialgerichts Anspruch auf Hartz IV. Für viele Städte kann dies ein teures Urteil werden. Ein Kommentar.

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Wer als EU-Bürger nach Deutschland kommt, um sich eine Arbeit zu suchen, der hat keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Das sagt das Gesetz. Wenn sich der Betreffende aber trotzdem ein Jahr hier ohne Job durchschlägt – dann bekommt er sehr wohl Hilfe nach Hartz IV. So sagt es das Urteil des Landessozialgerichts.

Man darf das als Nicht-Jurist getrost als widersprüchlich empfinden. Und es ist nicht der einzige Stolperstein in dem Essener Urteil. Wo setzen die Richter künftig die zeitliche Grenze? Da erscheint manches willkürlich. Beides bedarf der Präzisierung – und zwar auf europäischer Ebene.

Es ist damit zu rechnen, dass mit dem gestrigen Richterspruch die Attraktivität Deutschlands als Zuzugsziel für Menschen aus armen EU-Ländern wie etwa Rumänien oder Bulgarien weiter zunehmen wird. Für viele Städte kann dies ein teures Urteil werden.