Berlin. Anfang kommenden Jahres steigen die Regelsätze für die rund sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland. Ein Alleinstehender bekommt ab Januar 391 statt bisher 382 Euro. Der Bundesrat billigte am Freitag die entsprechende Verordnung der Bundesregierung.
Für die rund 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger gibt es mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt Anfang kommenden Jahres von 382 auf 391 Euro. Der Bundesrat billigte dazu am Freitag eine Verordnung der Bundesregierung.
Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie jeweils 353 Euro, acht Euro mehr als bisher. Für Kinder gibt es einen vom Alter abhängigen Zuschlag zwischen 5 und 7 Euro.
Die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze beträgt im Schnitt 2,27 Prozent - und liegt damit über der Preissteigerungsrate von zuletzt etwa 1,4 Prozent.
Hartz-IV-Regelsätze zuletzt Anfang 2012 gestiegen
Anfang 2012 waren die Regelsätze für die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen um 2,1 Prozent gestiegen. Damals wurden auch erstmals die Leistungen für ältere Kinder von Langzeitarbeitslosen nach oben angepasst. 2005, im Startjahr von Hartz IV, lag der Regelsatz für Singles bei 345 Euro.
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Bis 2010 wurden die Hartz-Sätze immer im Gleichschritt mit den Renten angepasst. Mit der Hartz-IV-Reform von 2011 wurde aber die Berechnung abgeändert und der Anpassungstermin von der Rente abgekoppelt. Die Renten werden weiterhin zur Jahresmitte angehoben, die Hartz-Sätze nun zu Beginn eines Jahres. (dpa)