Gelsenkirchen. Der wegen versuchten Mordes angeklagte Gelsenkirchener Christian P. steht vor dem Essener Schwurgericht. Von Reue ist allerdings in seinen Worten nichts zu hören. Dafür erzählt der Vorbestrafte 33-Jährige unverblümt über seine Kindheit und weitere kriminelle Taten aus seinem Leben.
Böse wirkt der Gelsenkirchener Christian P. (33) nicht, wenn er vor dem Essener Schwurgericht von seinen Taten erzählt. Aber von Reue ist in seinen Worten auch nichts zu hören. Versuchter Mord ist angeklagt. Weil er von einer Frau abgewiesen wurde, legte er vor ihrer Wohnungstür in der Luitpoldstraße Feuer.
Morddrohungen bereiteten die Tat vor. Per SMS sind sie dokumentiert. Staatsanwältin Elke Hinterberg, die selbst aus der U-Haft einen üblen Brief des Angeklagten erhielt, zitiert in ihrer Anklage aus den SMS an die Frau: „Ich mach euch platt, ich fackel euch ab. Ihr werdet alle sterben.“ Oder: „Ich war nicht umsonst im Knast. Unterschätzt mich nicht.“
So unverblümt redet der aus schwierigen Familienverhältnissen stammende Angeklagte am Montag auch vor seinen Richtern. Als voll schuldfähig gilt er bislang der psychiatrischen Gutachterin Maren Losch. Auch Rechtsmediziner Thomas Kamphausen sieht in den Trinkangaben des Angeklagten („sieben Flaschen Bier und Jägermeister“) keinen Anlass, an dessen Schuldfähigkeit bei der Brandstiftung zu zweifeln.
Rückfall kurz nach der Haftentlassung
Erst im Februar 2012 war Christian P. nach mehrjähriger Haft entlassen worden. Schon kurz darauf setzte er seine kriminelle Tätigkeit fort. Ins Berufsförderungszentrum brach der am Nordrand der City wohnende P. ein, auch in die Kantine des Musiktheaters.
Am 2. August überfiel er mit drei Komplizen einen Mann in der Herzogstraße, sie schlugen auf ihn mit einem Stuhlbein ein. Drogen, Viagra und Bargeld hatten sie sich erhofft. Tatsächlich raubten sie zwei Handys und 120 Gramm Marihuana. Den Stoff setzte P. für 700 Euro in der Drogenberatung ab, weil er dort potenzielle Kunden erwartete. Diese Marktorientierung scheint ihn selbst zu belustigen.
Brandstiftung aus Frustration
Es kommen weitere Taten hinzu. Die Brandstiftung in dem Mehrfamilienhaus am 25. Januar aus verschmähter Liebe sowie am 1. Dezember 2012 ein weiteres Feuer in einem Wohnhaus in Wilhelmshaven. Frustration gibt er als Grund an, weil er dort seine Mutter besuchen wollte, die aber im Krankenhaus lag. Er erläutert es Richter Andreas Labentz gerne: „Ich habe mich früher schon bei Frustrationen mit Straftaten abreagiert.“ Acht Prozesstage sind angesetzt. Im Urteil droht Christian P. auch die Sicherungsverwahrung.