Gelsenkirchen/Bottrop. Für achteinhalb Jahre muss ein 32-jähriger Bottroper wegen versuchten Mordes hinter Gitter. So urteilte das Schwurgericht Essen im Fall der brutalen Messerattacke auf einen Oberhausener Studenten auf dem Parkplatz der FH Gelsenkirchen im Januar dieses Jahres. Nur um Millimeter hatte er eine Arterie bei seinem Opfer verfehlt.

Achteinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes, so lautet das Urteil des Essener Schwurgerichtes für einen Bottroper (32), der am 10. Januar auf dem Parkplatz der Fachhochschule Gelsenkirchen einen 22-jährigen Studenten mit neun Messerstichen fast getötet hat. Zwei Tage später überfiel er in Marl eine Zeitungszustellerin und verletzte sie mit Elektroschocker und Pfefferspray.

Autoschlüssel wollte er sich beschaffen, hatte der Bottroper seine Überfälle zu erklären versucht. In einem Auto wollte er sich aufwärmen, nachdem er sein Elternhaus verlassen hatte, weil der Gerichtsvollzieher Krankenversicherungs-beiträge eintreiben wollte und weil sein Lügengebäude einzustürzen drohte. Den Eltern hatte er nämlich den Abschluss eines Informatikstudiums vorgespiegelt.

2000 Euro hatte er bei seiner Flucht in der Tasche. „Warum ging er nicht ins Hotel? Warum hat er kein Fahrzeug gemietet? Das kann doch nicht die Tat eines geistig gesunden Menschen sein“, die Fragen von Staatsanwalt Markus Schütz, der neuneinhalb Jahre Haft beantragte, blieben unbeantwortet.

Keine psychiatrische Erkrankung gefunden

„ Es gab niemals eine Notlage“, so sieht es auch Richter Andreas Labentz. Psychiaterin Dr. Maren Losch sollte den Hintergrund erforschen. Eine psychiatrische Erkrankung fand sie nicht. Der Bottroper ist voll schuldfähig. Nur um Millimeter verfehlte er bei den Messerstichen eine Arterie bei seinem Opfer. Der Student wäre in dem Fall nicht mehr zu retten gewesen. Das Fleischermesser, das der Angeklagte zuvor in Gelsenkirchen gekauft hatte, verbog sich bei der dem brutalen Angriff um 180 Grad.

Verteidiger Heiner Lindemann ging davon aus, dass es rechtlich kein versuchter Mord gewesen sei und beantragte eine „angemessene Strafe“ wegen gefährlicher Körperverletzung. „Sie sind kein Versager. Bei Ihnen ist nicht Hopfen und Malz verloren“, versuchte er seinen Mandanten im Plädyer aufzubauen. (adB)