Gelsenkirchen. . Der Aufsichtsrat des FC Schalke 04 hat bei seiner Jahreshauptversammlung Anträge der Fan-Gruppierung “viaNOgo“ abgelehnt. Die Begründung stünde in der Satzung, teilte der Verein mit. Dort sei klar geregelt, dass nur der Vorstand über die ideellen, sportlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Belange entscheiden dürfe.

Die Empörung der Schalker Fans wächst. Die schwelende Auseinandersetzung um die Einführung der Online-Ticketbörse viagogo zum 1. Juli erreicht aus ihrer Sicht die nächste Ebene, weil der Aufsichtsrat des Fußball-Bundesligisten keinen der zum Thema gestellten Anträge für die Jahreshauptversammlung (JHV) zuließ.

Frank Zellin, einer der führenden Gegner und viaNOgo-Aktivist, wollte im Gespräch mit der WAZ noch keine inhaltliche Bewertung vornehmen: „Die Anträge sind aus unserer Sicht pauschal und unbegründet abgelehnt worden, obwohl sie frist- und satzungsgerecht gestellt wurden. Die Antragsteller beraten sich derzeit darüber, das Ergebnis muss ich abwarten.“

Plakate von "viaNogo" auf der Schalker Meile

Dafür, so Zellin weiter, seien auf der Kurt-Schumacher-Straße inzwischen aber großflächige Plakate geklebt worden, und zwar im Bereich von der Straßenbahn-Haltestelle Grillostraße bis zur Glückauf-Kampfbahn. So sollen gleichgesinnte Fans mobilisiert werden für die JHV, die am 29. Juni ab 14 Uhr in der Veltins-Arena durchgeführt wird.

Nach WAZ-Informationen haben in der vergangenen Woche die Aufsichtsräte Dr. Jens Buchta und Dr. Armin Langhorst die Antragsteller über die ablehnende Entscheidung des Aufsichtsrates in Gesprächen informiert und sie erläutert. Dies sei entsprechend der Satzung geschehen, hieß es aus Kreisen des Vereins. Drei Wochen vor der Versammlung müsse demnach eine Benachrichtigung ergehen, eine Woche vorher ein persönliches Gespräch stattfinden, wenn es gewünscht sei. Das Ergebnis aus Sicht des Clubs: Einige Fans verzichteten auf den Dialog, einige zogen danach ihren Antrag zurück, einige blieben dabei, weil sie eine andere Meinung vertreten.

Mitglieder dürfen laut Satzung nicht über wirtschaftliche Belange entscheiden 

Die Begründung für die Ablehnung der Anträge zum viagogo-Geschäft durch den Aufsichtsrat entspringt der Satzung des FC Schalke 04, die dahingehend erst im Jahr 2010 verändert worden ist, erfuhr die WAZ. Dort sei klar geregelt, so Königsblau, dass der Vorstand eigenverantwortlich über die ideellen, sportlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Belange des Vereins entscheide, soweit diese Befugnisse nicht satzungsgemäß anderen Vereinsorganen vorbehalten sind.

Im Ergebnis darf damit die Mitgliederversammlung also gar nicht über wirtschaftliche Belange entscheiden und kann sich dieses Recht auch nicht nehmen. Ein entsprechender Beschluss wäre pflichtwidrig und unwirksam und würde auf den Vorstand und den Aufsichtsrat zurückfallen: Beide Gremien würden im Schadensfall entsprechend haften.

Noch eine Woche bis Vertragsbeginn

In gut einer Woche, am 1. Juli 2013, ist die vereinseigene und gebührenfreie Ticketbörse des FC Schalke 04 Geschichte. Mit diesem Datum beginnt der vieldiskutierte Dreijahres-Vertrag des Fußball-Bundesligisten mit der Online-Ticketbörse viagogo; dem Verein spült das in der Laufzeit 3,6 Mio. Euro in die Kasse.

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Die Fans gehen seit Januar dieses Jahres gegen das Abkommen auf die Barrikaden, weil sie es als eine Legalisierung des Schwarzmarktes für Schalke-Tickets bewerten, denn: viagogo habe das alleinige Recht erhalten, Eintrittskarten im Bereich eines Zweitmarktes zu verkaufen.

Vertragsgemäß darf der maximale Aufschlag 100 Prozent des Originalpreises betragen, dazu kommen Gebühren für Käufer und Verkäufer. Ein Nordkurven-Stehplatz, rechnet viaNOgo vor, könne damit künftig statt 15,50 Euro (Saison 2012/13) inklusive Versand bis zu 46,48 Euro kosten.