Essen. Ein 28-jähriger Gelsenkirchener ist vor dem Landgericht Essen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte einen anderen Mann zu einem Überfall auf ein Internet-Café angestiftet. Der schlug dann auch noch fehl.

Die Finger wollte er sich nicht schmutzig machen. So drängte Erjon Y. einen anderen Mann zum Überfall auf ein Internet-Café an der Horster Straße in Gelsenkirchen. Die Idee lohnte sich nicht. Sechs Jahre Haft erhielt er am Donnerstag vor dem Landgericht Essen wegen Anstiftung zur räuberischen Erpressung, bekommt aber auch eine Therapie zum Drogenentzug.

Sechs Jahre Haft hatte auch der eigentliche Räuber von einer anderen Strafkammer bekommen. „Da hätte er auch gleich selbst den Überfall machen können“, kommentierten nach dem Überfall Freunde des 28 Jahre alten Angeklagten aus Gelsenkirchen, deren Rechtsbewusstsein offensichtlich erschüttert war. Dabei hatte Gabriele Jürgensen, Vorsitzende der XVII. Strafkammer, gleich zu Beginn der Urteilsbegründung klar gemacht: „Der Anstifter bekommt die gleiche Strafe wie der Täter.“

Räuber war brutal vorgegangen

Sehr brutal war der Räuber vorgegangen. Im Café hatte er einem Angestellten eine Schreckschusspistole an den Kopf gehalten und ihn zusätzlich gegen den Kopf getreten. Trotzdem gelang es ihm nicht, den Mann zu bewegen, den Tresor zu öffnen, in dem er rund 20.000 Euro vermutete.

Der Räuber stand selbst unter Druck. Denn er hatte für den Angeklagten Drogen verkauft und dabei Schulden gemacht, weil er von dem überlassenen Stoff selbst zu viel konsumiert hatte. Der Angeklagte drängte ihn schließlich zum Überfall, um so die Schulden zurückzuzahlen. Falls er sich weigere, werde er ihn oder dessen Bruder „kalt machen“. Durch drei solle die Beute geteilt werden, weil die Idee zur Tat von einem Hintermann stammte.

Tränengas, Maske, Messer und Klebeband

Um den Räuber eindrucksvoll auszustatten, besorgte der Angeklagte ihm Tränengas, Maske, Messer und Klebeband. Vor dem Café wartete er mit dem Räuber, während der Hintermann im Inneren guckte, wie viele Kunden noch da waren.

Dieser Aufwand bewegte die Kammer, der Version des Angeklagten nicht zu trauen. Der hatte nämlich behauptet, den Komplizen lediglich zu einem Einbruch angestiftet zu haben. Dazu passe ja kaum die Ausstattung mit dem Klebeband, das ja nur dazu diene, ein Raubopfer zu fesseln, betonte Richterin Jürgensen im Urteil.