Gelsenkirchen. Ibrahim A. hatte weder einen Führerschein, noch war sein Roller angemeldet und versichert, als er im Oktober 2012 von der Polizei in Gelsenkirchen angehalten wurde. Außerdem stand der 30-jährige Familienvater unter Drogen. Nun muss der bereits vorbestrafte Mann für neun Monate ins Gefängnis.

Ibrahim A. ist erst 30 Jahre alt, doch das Register an Straftaten ist bereits mit 11 Eintragungen prall gefüllt. Raub, Hehlerei, gefährliche Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung brachten den zweifachen Familienvater schon mehrfach ins Gefängnis.

Jetzt stand er erneut vor Gericht, weil er sich rücksichtslos auf der Straße verhalten hatte. Dabei ignorierte er bei seiner Fahrt mit dem Roller durch die Stadt gleich mehrere Gesetze. Als er sich auf das Kleinkraftrad setzte, stand er bereits unter Marihuanaeinfluss. Einen Führerschein besaß er nicht, das Gefährt war außerdem nicht versichert.

Positiver Drogentest

Die ungültigen Kennzeichen hatte er vorher noch montiert. In flottem Tempo hatte er seine Fahrt nach der Arbeit am 10. Oktober letzten Jahres angetreten. Der eigenartige Fahrstil schien offensichtlich eine Folge des Drogenkonsums zu sein. Polizeibeamten fiel auf der Kurt-Schumacher-Straße auf, dass der 30-Jährige die gesamte Fahrbahnbreite als Spur für seinen Heimweg nutzte und er sein Gefährt immer knapp an der Bordsteinkante bewegte.

In hohem Tempo schoss er mit seinem Roller bei Rotlicht über die Kreuzung. In Höhe des Musiktheaters stoppten die Polizisten gegen 20.55 Uhr die rasante Fahrt und stellten den Mann zur Rede. Der musste die Fragen der Beamten gleich mehrfach verneinen. Den Führerschein konnte er nicht zeigen, weil er keinen besaß, den Versicherungsnachweis ebenso wenig. Der Verdacht der Polizisten bestätigte sich beim Drogenschnelltest, der positiv ausfiel. Die Blutprobe ergab schließlich 2,6 Nanogramm THC (Tetrahydrocannabinol) pro ml Blutplasma.

Keine letzte Chance

THC zählt zu den psychoaktiven Cannabinoiden. Der Grenzwert von 1,0 war überschritten. Vor Gericht war der Mann einsichtig. Unter Tränen versprach er dem Gericht, hier nicht mehr zu erscheinen. Richter Dr. Andreas Rediger hielt wie zuvor auch der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe für dringend erforderlich, „weil Vorschriften den Angeklagten nicht zu interessieren scheinen.“

Die letzte Chance, um die der 30-Jährige gebeten hatte, habe er verspielt, meinte der Richter. Das Urteil: Neun Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Vor Ablauf von zwei Jahren kann Ibrahim A. keinen neuen Führerschein beantragen.