Essen. . Am Ende regierte das Schweigen. Die junge Frau, die von ihren Eltern angeblich über mehrere Monate bedrängt und misshandelt worden sein soll, verweigerte vor dem Essener Landgericht die Auskunft. Da auch von den Eltern keine Aussage zu erlangen war, wurden sie kurzerhand freigesprochen.

Es war ausgerechnet das mutmaßliche Opfer, das den beiden Angeklagten die Verurteilung ersparte. Weil die 18-Jährige schwieg, sprach die V. Essener Strafkammer die Eltern der jungen Gelsenkirchenerin frei. Laut Anklage hatten sie die Tochter geschlagen und bedroht, weil ihnen der Lebensstil des Mädchens nicht passte.

Nur selten gelangen derartige Fälle vor Gericht. Welches Kind zeigt schon seine Eltern an? Wie heftig müssen die Attacken sein, bevor das Kind zur Polizei geht? Die Anklage in diesem Fall spricht von „erheblichen Schwierigkeiten“ zwischen den Eltern und der Tochter, die schon seit mehreren Jahren für Konflikte sorgen. Die Eltern hätten von ihrer Tochter verlangt, dass diese ihre Freizeit zu Hause verbringt und im Haushalt mithilft. Außerdem, so die Anklage, hatten sie etwas gegen den Freund der Jugendlichen und schränkten ihren Handygebrauch ein. Auch außerhalb der Familie kontrollierten sie sie, heißt es weiter in der Anklage.

Alle Beteiligten schweigen

Mehrere Fälle aus der Zeit von Sommer 2011 bis Januar 2012 listet die Anklage weiterhin auf, in denen die Tochter geschlagen, gewürgt und übel bedroht worden sei. Irgendwann sah das Kind keinen anderen Ausweg mehr, als der Polizei davon zu erzählen.

Was nun wirklich der Wahrheit entspricht, ließ sich gerichtlich nicht klären. Schon das Amtsgericht in Gelsenkirchen hatte es abgelehnt, das Verfahren zu eröffnen, weil die Tochter nicht mehr aussagen wollte. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein, das Landgericht zog das Verfahren an sich. Die junge Frau bekam eine Anwältin zur Seite gestellt, um sich unabhängig beraten zu lassen.

Doch das änderte an der Beweisnot des Gerichtes nichts. Beide Angeklagten, 42 und 36 Jahre alt, schwiegen vor Gericht. Auch die Tochter wollte vor der Strafkammer nicht reden und verweigerte die Auskunft. So kam nach wenigen Minuten ein Freispruch heraus. Ein Trost für die Juristen: Mittlerweile lebt die junge Frau nicht mehr bei ihren Eltern.