Gelsenkirchen.
Drei Löcher hatte er schon in die Küchendecke gebohrt, stieß immer wieder auf Eisen. Es klappte nicht, der Freundin in Heßler wie versprochen eine Lampe aufzuhängen. Das hatte für den hilfreichen Hobbyhandwerker am 18. Juni 2011 ungeahnte Folgen.
Die Wohnungsinhaberin soll völlig ausgeflippt sein. „Du bist ja unfähig“, soll sie gebrüllt haben, so jedenfalls erinnert sich der hilfreiche Freund (59). Mit zwei Messern soll sie auf ihn losgegangen und zweimal zugestochen haben. Sie traf ihn am rechten Arm und am Kopf. Seit gestern muss sich die 54-Jährige u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Essener Landgericht verantworten.
Ein bewegtes Leben
Die Aussagen können unterschiedlicher nicht sein: „Er wollte Sex“, erzählt die Angeklagte, sozusagen als Bezahlung für zuvor erfolgreich erledigte kleinere Reparaturen. Er habe sie mit zwei Messern bedroht und angekündigt ihren Minihund Rocky aus dem Fenster zu werfen. „Dann war er wie ein wildes Tier“, schildert sie, habe in ihr Oberteil und in die Hose gefasst. Es sei ihr gelungen, ihm ein Messer abzunehmen und sich zu wehren. Die eher zierliche, 1,60 Meter große Angeklagte, scheint die Kammer nicht zu überzeugen. Ist der Zeuge doch 95 Kilo schwer und 1,80 groß.
Die Frau hat ein bewegtes Leben hinter sich. Vom sexuellen Missbrauch des Vaters erzählt sie, von drei Ehen und von ihrer Heroinsucht. Den hilfreichen Bekannten lernte sie in einer Einrichtung für betreutes Wohnen kennen. Er hat ein Suchtproblem mit Alkohol. Die Ermittlungen gegen ihn wegen versuchter Vergewaltigung wurden eingestellt. Dennoch bleibt die Angeklagte bei ihren Anschuldigungen.
Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik
Der Zeuge hatte damals gar nicht vor, eine Anzeige zu erstatten. Das sei wohl so eine Art „Beschützersyndrom“, vermutet er. „Ich wollte nur meine Ruhe haben und die Verletzungen ärztlich versorgen lassen“, sagt er. Als er an der Bushaltestelle wartete, rief ein Passant für den stark blutenden 59-Jährigen einen Krankenwagen und die Polizei.
Für die Angeklagte geht es im Prozess nicht nur um eine mögliche Haftstrafe, sondern auch um eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Das entscheidet sich am kommenden Prozesstag.