Gelsenkirchen.

Der Gelsenkirchener Appell und seine Umsetzung beschäftigen die Politik. Schon vor dem Jahreswechsel war es SPD-Fraktionsgeschäftsführer Günter Pruin, der die Diskussion nach einer Phase völliger Ruhe um das Thema wieder entfachte. Nun meldet sich mit Lutz Dworzak, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales, erneut ein Genosse zu Wort.

„Ich habe Sozialdezernentin Karin Welge gebeten, den Ausschuss für Arbeit und Soziales am 23. Januar über die weitere Konkretisierung der Umsetzung zu informieren“, erklärte Dworzak. „Wenn der Bund mitzieht, könnte sich endlich eine erfreuliche Entwicklung ergeben. Die Ausschussmitglieder sollten zeitnah über weitere Machbarkeitsaspekte von Projekten für arbeitslose Menschen unterrichtet werden.“

Träger sind an finanzielle Grenzen gestoßen

Wie berichtet wurde der Gelsenkirchener Appell im Juli 2012 gemeinsam von einem breiten lokalen Bündnis bestehend aus Vertretern der demokratischen Ratsfraktionen, der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände und der Gewerkschaften auf den Weg in Richtung Düsseldorf und Berlin gebracht, um eine öffentlich geförderte Beschäftigung für die vielen Langzeitarbeitslosen einzufordern, die es in der Stadt gibt.

Die erzeugte Bewegung in der Umsetzung des Appells reklamiert Dworzak für die SPD. Sie habe vorgeschlagen, dass die Anstellungsträger von der Lohnrefinanzierung befreit und die Löhne zu 100 Prozent von Stadt und Bund getragen werden sollen: „Denn die Träger sind durch das, was sie bereits jetzt zur Eingliederung von Arbeitslosen tun, längst an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten gestoßen.“

Bereits 230 Projektideen liegen vor

Lutz Dworzak hofft, dass bald erste konkrete Projekte gestartet werden können: „Zur Zeit liegen bereits Projektideen für etwa 230 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose vor.“

Bei der Vergabe habe für die SPD neben der Qualität der Erhalt der Trägervielfalt hohe Priorität. Mögliche Träger der Beschäftigungsmaßnahmen seien die lokal ansässigen Wohlfahrtsverbände, die Kirchen und die städtischen Eigenbetriebe.