Gelsenkirchen.

Der Gelsenkirchener Appell steht für die Forderung, einen sozial ausgerichteten Arbeitsmarkt für dauerhaft nicht vermittelbare Arbeitslose gemeinsam mit örtlichen Akteuren aufzubauen. Tausend Arbeitsplätze, so das Ziel, sollen zusätzlich in der Stadt geschaffen werden – sozial ausgerichtet und fördermöglich durch Bund und Land.

SPD-Fraktions-geschäftsführer Günter Pruin beschäftigt sich in diesen Tagen intensiv mit den Umsetzungs-möglichkeiten des Appells. Die formulierte Zahl von tausend Arbeitsplätzen hält er zwar für deutlich zu hoch gegriffen („Ich denke, bis zu hundert können realistisch sein“), doch stellt er über alle Parteigrenzen hinweg fest, „dass die Stadt unter schwierigen Rahmenbedingungen und im großen politischen Konsens umfassende Versuche unternimmt, die Rahmenbedingungen der Stadtgesellschaft weiterhin solidarisch zu gestalten“.

Aufbau präventiver Maßnahmen

Verknüpfende Aspekte erkennt er etwa in einer bedarfsgerechten Ausweisung neuer Wohngebiete, um den Negativtrend bei der Einwohnerentwicklung zu stoppen. Oder im gezielten Aufbau präventiver Maßnahmen, um die wachsenden Folgekosten sozialer Problemlagen nachhaltig zu reduzieren.

Pruin: „Die Stadt unternimmt erhebliche finanzielle Anstrengungen, um Hilfestellungen für Kinder und deren Eltern frühzeitig anzubieten, die sich dann auf die gesamte Entwicklungsstrecke der Bildungsprozesse beziehen.“ Programme wie „Kein Kind zurücklassen“ und „Gelsenkirchen bewegt seine Kinder“ nennt er beispielhaft und bezieht Projekte für die alternde Stadtbevölkerung mit ein, die auf den Weg gebracht wurden.

Letztendlich um die politische Diskussion zu befördern, gießt Günter Pruin die Handlungsnotwendigkeiten in vier Thesen:

1. In Gelsenkirchen soll modellhaft ein gemeinwohlorientierter Arbeitsmarkt mit einer begrenzten Anzahl sozial ausgerichteter Arbeitsplätze eingerichtet werden.

2. Die Arbeitsplätze (Beschäftigungsdauer bis zu fünf Jahre, Berechnung nach Mindestlohn 8,50 €) sollen im öffentlichen Interesse sein.

3. Gemeinwohlorientierte Träger müssen von einer Eigenbeteiligung ausgespart sein, weil ihre Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind.

4. Stadt und IAG berechnen ihre möglichen finanziellen Beteiligungen und wie hoch eine zusätzliche Förderung (Bund) noch sein müsste.