Essen/Gelsenkirchen.

Zu seiner Schuld steht er, gibt vor dem Landgericht Essen den sexuellen Missbrauch der acht und neun Jahre alten Mädchen zu. Doch weil er ohne Behandlung gefährlich ist für Kinder, empfiehlt Psychiater Dieter Oswald am Freitag die Unterbringung des 40 Jahre alten Gelsenkircheners in der geschlossenen Psychiatrie.

Im Frühjahr hatte der Angeklagte mehrfach seinen Hund ausgeführt. Gezielt sprach er eine Neunjährige und ihre ein Jahr jüngere Schwester an, die mit ihrem Hund Gassi gingen. Das so entstehende Vertrauensverhältnis nutzte er aus, indem er im Mai mit einem der Mädchen im Gebüsch verschwand, während die Schwester auf die Hunde aufpasste. Dort kam es laut Anklage bis Juni zu vier sexuellen Übergriffen.

Angeklagter ist geständig

Die Mädchen müssen von der V. Strafkammer nicht gehört werden, weil der Angeklagte gesteht. Was soll mit ihm geschehen? Bereits 2008 war er wegen eines sexuellen Übergriffs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Gutachter Oswald sieht die Intelligenzmilderung des Gelsenkircheners als dessen Lebensproblematik an. Den Intelligenzquotienten sieht er bei 50 bis 65. Aufgewachsen im Heim habe der Angeklagte sich immer bemüht, ordentlich durchs Leben zu gehen. Dazu fehle ihm aber die soziale Kompetenz.

Auch sexuell sei dies ein Problem: „Er ist nicht in der Lage, sich die Welt zu erschließen.“ Isoliert sei er, habe kleine Mädchen als Sexualpartner gesucht. Oswald: „Für ihn logisch, weil er selbst geistig auf der Stufe eines Zwölfjährigen steht.“ Die Unterbringung in der Psychiatrie sei „unentbehrlich, um ihm zu helfen und weitere Taten zu verhindern“. Nächste Woche will die Kammer entscheiden.