Gelsenkirchen/Dorsten. Zwei Gelsenkirchener müssen sich wegen Anlagebetrugs vor dem Essener Landgericht verantworten. Sie sollen ihre Kunden gemeinsam mit einem Partner über eine Dorstener Gesellschaft um rund 700 .000 Euro betrogen haben. Gutgläubige Kunden investierten Summen von bis zu 100.000 Euro.

Zwei Männer aus Gelsenkirchen, beide sind 34 Jahre alt, müssen sich derzeit wegen Anlagebetrugs vor dem Essener Landgericht verantworten. Gemeinsam mit einem mitangeklagten dritten Mann (39) sollen sie über eine Dorstener Gesellschaft im Zeitraum März 2009 bis März 2010 in insgesamt 16 Fällen Kunden um rund 700.000 Euro betrogen haben.

Mit angeblichen Beteiligungen an Holzanlagen in Brasilien oder an der Finanzierung eines Solarstrom-Projektes in Berlin sollen sie Kunden zu Investitionen animiert haben. Tatsächlich, davon geht die Staatsanwaltschaft aus, haben sie das Geld aber ausschließlich zur Finanzierung ihres eigenen Lebensunterhaltes verwendet.

Die Angeklagten schwiegen

Am ersten Prozesstag schwiegen die Angeklagten. Sie wollten vorerst weder zu den Tatvorwürfen, noch zu ihrem Lebenslauf etwas sagen. So hatte in erster Linie Staatsanwältin Dr. Sonja Hüppe mit der Verlesung der Anklageschrift das Wort. Demnach sollen die Angeklagten ihren Kunden vorgespiegelt haben, dass die innerhalb einer Frist von nur einem Jahr ihr Geld mit einer Rendite von zehn Prozent zurückbekommen sollten. Nach einem gemeinsamen Tatplan, so die Staatsanwältin, habe das Trio das allerdings niemals vorgehabt. Die gutgläubigen Kunden jedoch investierten Summen in einer Größenordnung von 9000 Euro bis 50.000 Euro. In einem Fall habe es sich aber sogar um 100.000 Euro gehandelt.

Die Angeklagten sollen sich persönlich um neue Kunden bemüht, aber auch Vermittler beschäftigt haben. Gearbeitet wurde mit der Sparkasse Vest, die ihren Hauptsitz in Recklinghausen hat. Die eingehenden Gelder sollen meist am selben Tag des Einganges weiter transferiert worden sein – in die Taschen der Angeklagten oder um Löcher zu stopfen, die durch krumme Geschäfte entstanden.

Sparkasse Vest wurde misstrauisch

Die Sparkasse Vest soll durch die Kontobewegungen misstrauisch geworden sein und sich mit ihrem Verdacht nach dem Geldwäschegesetz an das Landeskriminalamt gewendet haben. Das Gericht terminierte für den Prozess sechs weitere Verhandlungstage.