Gelsenkirchen.
Endlich Papa wiedersehen! Freudig stürmen die beiden kleinen Mädchen in den Gerichtssaal 290, geradewegs auf die Anklagebank zu. Da sitzt Papa, der sich wegen schweren Raubes vor der VI. Strafkammer des Essener Landgerichtes verantworten muss.
Er soll am 8. November 2011 eine Frau in einer Wohnung an der Schwanenstraße mit einer Pistole bewaffnet überfallen und Schmuck sowie 6500 Euro Bargeld geraubt haben. Die Freude der Töchter währt nicht lange und das Geschrei ist groß, als sie wenig später den Saal verlassen müssen.
Zutritt nur für Erwachsene.
„Ich habe keine ruhige Minute mehr, die Angst verfolgt mich“, sagte das Opfer (44) ein halbes Jahr nach dem Überfall. Arglos öffnete sie damals die Wohnungstür, als es gegen 13.20 Uhr schellte. Sie dachte erst an einen Scherz, als sie drei maskierte Männer sah. Die schwarze Pistole, die einer der Täter ihr vorhielt, belehrte sie eines besseren: „Gib das Geld und das Gold her“, forderte er und drohte sie zu erschießen.
„Ich hatte panische Angst um mein Leben“, schildert die Zeugin, die jetzt mit professioneller Hilfe ihr Erlebnis verarbeiten will. Sie führte die Männer in die Küche, da hatte sie die Kassette unter der Herdplatte versteckt. „Ich habe alles herausgegeben, damit sie mich zufrieden lassen“, erklärte sie. Zum Familienschmuck im Wert von (laut Anklage) rund 20.000 Euro gehörten unter anderem Ringe, Armbänder, Ohrringe und eine mit Diamanten besetzte Cartier-Uhr. Vor der Flucht sperrten die Räuber ihr Opfer in eine Abstellkammer.
Angeklagter bestreitet die Vorwürfe
Der Angeklagte (45), der zur Volksgruppe der Sinti gehört, bestreitet die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft ging anfangs davon aus, dass er drei Rumänen beauftragt hatte, die Frau zu berauben, da er sie persönlich kannte. Er soll die Männer im Auto zur Wohnung gefahren und dort im Pkw gewartet haben – bis zufällig ein Streifenwagen durch die Schwanenstraße fuhr, da soll er geflüchtet sein. Inzwischen gehen die Ermittler davon aus, dass der 45-Jährige direkt am Überfall beteiligt war. Fortsetzung folgt.