Gelsenkirchen. An vier Tagen saß ein 44-Jähriger wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung auf der Anklagebank der XVI. Strafkammer des Essener Landgerichtes. Wegen letzten Zweifeln, ob er wegen verschmähter Liebe die Radmuttern am Wagen seiner Traumfrau abgeschraubt hat, wurde er von den Vorwürfen freigesprochen.

Verschmähte Liebe sollte einen 44-Jährigen getrieben haben, der Frau seiner Träume im September 2009 in Gelsenkirchen nicht nur das Auto anzuzünden. Im Jahr zuvor soll er ihr auch unter anderem Schrauben unter die Reifen ihres Wagens gelegt und die Radmuttern abmontiert haben.

An vier Tagen saß der Mann wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung auf der Anklagebank der XVI. Strafkammer des Essener Landgerichtes. Gestern wurde er von den Vorwürfen freigesprochen. Doch Grund zur reinen Freude hat er nicht: „Es bleibt ein bitterer Beigeschmack“, sagt Staatsanwalt Marcus Schütz, spricht in seinem Antrag von einem Freispruch der zweiten oder gar dritten Klasse.

Hauptanklagepunkt war die Brandstiftung

„Das Motiv passt und die Persönlichkeitsstruktur passt“, stellt Richter Jens Lazarz im Urteil in Bezug auf den Angeklagten fest. Dennoch kommt die Kammer zum Freispruch. „Nicht, weil wir von der Unschuld komplett überzeugt sind,“ so Lazarz, sondern „weil vernünftige Zweifel bleiben.“ Hauptanklagepunkt war die Brandstiftung, bei der das neue Auto der 29-jährigen Gelsenkirchenerin abbrannte und der daneben parkende Wagen ihrer Mutter ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurde. Als die Frauen das Feuer bemerkten, konnten sie die Wohnung nicht verlassen.

DNA-Spuren an Spanngurten gefunden

Der Täter hatte die Türen von außen mit Spanngurten verschlossen. An einem der Gurte sicherte die Polizei DNA-Spuren des Angeklagten. Im Prozess konnte er beweisen, dass diese auch auf anderem Wege bei seiner ehrenamtlichen Tätigkeit für eine gemeinnützige Gelsenkirchener Einrichtung an die Gurte gelangt sein könnten.

Bei dieser Einrichtung hatte der 44-Jährige auch die Gelsenkirchenerin kennengelernt. Das Gericht geht davon aus, dass der Täter, so Lazarz, aus diesem „Dunstkreis“ kommt. Es sei ein „unbefriedigendes Ergebnis“, dass er weiter auf freiem Fuß sei.