Gelsenkirchen. Weil er seiner Ex-Freundin mit Gewalt und Sätzen wie „Du gehörst mir“ drohte, verlor die 21-Jährige ihren Job. Das Amtsgericht verhängte jetzt zwei Jahre Haft für den Angeklagten.

Mit dem Gesetz lag V. schon häufiger im Clinch. Das Vorstrafenregister des 26-jährigen ist mit sieben Eintragungen recht üppig. Wegen Diebstahls, vorsätzlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz saß er schon auf der Anklagebank. Die Marihuana-Abhängigkeit brachte ihn jetzt erneut vor Gericht. Doch damit endete auch die Zeit der bisherigen Bewährungen. Der junge Mann wurde vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Denn nicht nur der Drogenhandel und -besitz wurde ihm zum Verhängnis. Schwerer wog für das Gericht die Bedrohung seiner ehemaligen Freundin. Der 26-Jährige räumt ein, seit neun Jahren drogenabhängig zu sein, mit Marihuana aber nur gehandelt zu haben, um seinen eigenen Konsum zu finanzieren.

Nach der 8. Jahrgangsstufe hatte er die Gesamtschule Ückendorf verlassen. Er jobbte hier und da, eine Ausbildung hat er nie begonnen, heute lebt er von Hartz IV, verdient sich nebenbei etwas dazu, engagiert sich mit Freunden im Fußballverein.

Bedrohung nach Trennung

2009 hatte sich E. von ihm getrennt. Doch der junge Türke wollte die Trennung nicht wahrhaben, stellte der heute 21-Jährigen nach, bedrohte sie -„ich mach Dich kaputt“ - und forderte mit dem Hinweis „du gehörst mir“ seine Besitzansprüche.

Die junge Frau litt psychisch und physisch unter der Belästigung des Ex-Freundes, fühlte sich bedroht, traute sich nicht mehr aus dem Haus. Schließlich erwirkte die 21-Jährige im April 2011 eine einstweilige Anordnung. Darin verbot das Amtsgericht dem 26-Jährigen jeglichen Kontakt zur ehemaligen Freundin. Doch V. stellte der jungen Frau weiter nach, terrorisierte sie telefonisch, schickte ihr Mitteilungen über Facebook. „Ich liebte sie, wir waren sechs Jahre zusammen, ich hätte ihr nie was antun können“, erklärte V. vor Gericht. Er bereue die Tat und werde den Kontakt aufgeben.

Keine Genugtuung

Unter Tränen schildert die 21-Jährige, dass sich V. noch vor zwei Tagen über Facebook gemeldet hätte und sie nicht in Ruhe ließe. „Das macht mich psychisch krank. Meinen Job habe ich wegen seines Telefonterrors auch verloren. Er kann es nicht akzeptieren.“ Genugtuung, dass sich der 26-Jährige nun vor Gericht verantworten muss, empfand die Ex-Freundin nicht: „Er soll vernünftig seinen Weg gehen, ich möchte nicht, dass es ihm schlecht geht.“

Eine Bewährungsstrafe, wie sie der Verteidiger forderte, hatte der 26-Jährige nach Meinung des Gerichts selbst verwirkt. Er habe die einstweilige Anordnung ignoriert und das Leben seiner Ex-Freundin massiv beeinträchtigt. „Ohne Geständnis“, so Vorsitzender Dr. Rediger, „wäre die Strafe höher ausgefallen.“