Essen/Dorsten. . 2009 hatte das Landgericht Essen ihm eine Chance gegeben und dafür heftige Kritik aus Dorsten aushalten müssen. Jetzt steht der Sexualstraftäter aus Gelsenkirchen erneut vor Gericht: Die Opferfamilie soll er bedroht und eine junge Frau sexuell missbraucht haben.

Der 52-Jährige, der seit dem 30. Juni in U-Haft sitzt, bestreitet die Vorwürfe. Den mutmaßlichen Opfern unterstellt er so, bei der Polizei und vor Gericht zu lügen.

Den Anfang nahm die Entwicklung, die ihn am Mittwoch vor die VI. Strafkammer führt, in Dorsten. 2008 hatte Manfred P. dort die erst sieben Jahre alte Tochter seiner Nachbarn sexuell missbraucht. Dafür bekam er zwei Jahre Haft mit Bewährung. Die Eltern des Mädchens mobilisierten damals mit Demos gegen das Urteil die Öffentlichkeit. Gleichzeitig verlangten sie von ihm Schmerzensgeld. Im Sommer 2010 verpflichtete er sich vor dem Landgericht Essen, in 50 Euro hohen Raten insgesamt 5000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Doch offenbar überwies er keinen Cent. Als die Eltern die Zwangsvollstreckung beantragten, soll er laut Anklage mehrfach bei ihnen angerufen und gedroht haben, sie umzubringen oder die Tochter erneut zu missbrauchen. „Ich weiß, wo deine Tochter zur Schule geht“, soll er gesagt haben.

„Es war nicht richtig, was ich getan habe“, kommentiert er sein damaliges Sexualdelikt. Aber die Eltern des Mädchens hätten alles aufgebauscht. Tatsächlich, so betont er, hätte er nie gedroht.

Falsch sei auch der zweite Anklagepunkt. Da guckte er laut Anklage am 21. Mai mit Nachbarn, unter ihnen eine 18-Jährige, in seiner Wohnung am Rande der Gelsenkirchener Innenstadt ein Schalkespiel im Fernsehen. Alkohol kreiste, die junge Frau hätte zudem Haschisch konsumiert, bis sie schließlich erbrach und kollabierte. Als die anderen Nachbarn die Wohnung dann verließen, soll die 18-Jährige fest geschlafen haben und von ihm missbraucht worden sein. Auf sexuelle Nötigung einer Widerstandsunfähigen lautet die Anklage.

Manfred P. erinnert sich anders an den Abend. Alkohol hätte die Frau von ihm verlangt und Haschisch geraucht. Dann sei es zum „Rumschäkern“ gekommen, räumt er einvernehmliche sexuelle Handlungen ein. Die 18-Jährige bleibt dagegen bei ihrer Aussage, dass es gegen ihren Willen geschah. Der Angeklagte hätte sie durch K.o.-­Tropfen bewusstlos gemacht.