Essen/Gelsenkirchen. In betont sachlicher Atmosphäre geht der Prozess um den Missbrauch eines fünf Wochen alten Säuglings in die Endphase. Zehn Jahre Haft forderte am Dienstag Staatsanwalt Gabriel Wais für den 27-jährigen Gelsenkirchener Angeklagten, fünf Jahre Haft für die 26 Jahre alte Mitangeklagte aus Mönchengladbach. Für kommenden Montag werden die Urteile erwartet.
Von einem „monströsen Tatvorwurf“ spricht Wais, wenn bei der Tat auch „objektiv nicht viel passiert“ ist. Tatsächlich kennen die Strafjuristen andere Fälle, bei denen kleinere Kinder weit mehr erdulden müssen. Objektiv geht es darum, dass der Gelsenkirchener sein Geschlechtsteil an das des Kindes hielt und ein Foto schoss. Die Mitangeklagte hielt das Kind dabei fest.
Was den Fall darüber hinaus so monströs macht, benennt Wais in seinem Plädoyer. Die Angeklagten, die sich im Internet in Gewaltsex-Chats kennengelernt hatten, kamen 2010 auf die Idee, ein Kind zu zeugen, um es missbrauchen zu können. Wais: „Sie haben es über ein Jahr geplant; es ist außerhalb des Bereichs unserer Vorstellung.“
Weitere Anklagepunkte
An den fruchtbaren Tagen der Frau treffen sie sich. Als sie schwanger ist, so Wais, „flaut das Interesse wieder ab“. Erst als das Kind zur Welt kommt, treffen sie sich fünf Wochen nach der Geburt wieder. Nachdem der Gelsenkirchener das Foto geschossen hat, verteilt er es im Internet an Freundinnen und Freunde, bietet den Säugling dort zum Missbrauch an.
Zwei bis 15 Jahre Haft droht das Gesetz allein für diese Tat an. Es gibt noch weitere Anklagepunkte, aber für das Strafmaß wird der Säuglingsmissbrauch maßgebend sein. Der Schaden für das Kind, das vermutlich nichts mitbekam? Wais: „Irgendwann wird jemand dem Kind sagen müssen, wer seine Eltern sind und was sie getan haben.“ Und einen zweiten Aspekt nennt er: „Das Foto wird vermutlich nicht aus dem Internet verschwinden. Kein Erwachsener möchte, dass ein solches Säuglingsbild von ihm existiert.“
Die Verteidiger Gregor Leber und Peter Strüwe stellen keinen eigenen Antrag, bitten um eine milde Strafe für den Angeklagten. Das wünscht auch Verteidiger Hendrik Rente für seine Mandantin. Sie hatte sich ums Sorgerecht für das Kind bemüht, das unter der Betreuung des Mönchengladbacher Jugendamtes steht.