Gelsenkirchen.

Im dritten Prozess konnte sich Ali K. aus Gelsenkirchen am Mittwoch über sein Urteil vor dem Essener Landgericht freuen: Wegen Bedrohung, Nachstellung und Körperverletzung gab es eine milde einjährige Bewährungsstrafe. Als freier Mann darf er nach Hause gehen. Staatsanwalt Dr. Hempel wollte ihn dagegen für ein Jahr neun Monate hinter Gittern sehen.

Die Vorgeschichte: Das Gelsenkirchener Schöffengericht verurteilte den 39-Jährigen im September 2010 in dieser Sache zu fünfzehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten daraufhin Berufung ein. Im März vergangenen Jahres folgte der Termin bei der Berufungskammer in Essen. Die kam zu der Vermutung, dass Ali K. womöglich psychisch krank sei und zur Freiheitsstrafe eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik notwendig sein könnte. Da die Strafgewalt nicht ausreichte, verwies das Berufungsgericht den Fall an die VII. Strafkammer.

Strafkammer sieht keinen Grund für Unterbringung

Die sah nun am Mittwoch keinen Grund für eine Unterbringung, nicht mal für eine zu verbüßende Freiheitsstrafe. Allerdings verbrachte der Angeklagte bereits acht Monate, vorläufig untergebracht, in einer Psychiatrie. Eine Zeit, die seinen Mandanten „unheimlich belastet hat“, wie Verteidiger Spengler zu berichten wusste.

Der 39-Jährige musste sich wegen mehrerer Taten verantworten, die alle zeitlich eine Weile zurückliegen. Der schwerste Vorwurf: Mehrere Monate stellte er mit Anrufen, Verfolgungen und Bedrohungen im Jahr 2008 einer 53-jährigen Ex- Freundin aus Gelsenkirchen nach. Sie habe nicht mehr ein Leben führen können, wie sie das wollte, erklärte Richter Rudolf Fink im Urteil.

Volle Schuldfähigkeit

Der wegen Nachstellung und Vergewaltigung vorbestrafte Ali K. reagierte öfter unbeherrscht, zeigten die Anklagen auf. Das Verhalten des 39-Jährigen habe sich in jüngster Zeit verändert, habe man von Zeugen gehört, so das Gericht. Es stützte das Urteil außerdem auf das psychiatrische Gutachten von Dr. Jan Leygraf, der, unterstützt von seinem Onkel, Professor Dr. Norbert Leygraf, in seinem ersten Auftritt als Sachverständiger vor Gericht überzeugte. Er sah keinen Grund Ali K. in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen und bescheinigte ihm volle Schuldfähigkeit.