Essen. .

Stimmt die Anklage, dann muss der 33-Jährige aus enttäuschter Liebe ein Regiment des Schreckens aufgebaut haben. Körperlich soll der Erler seine Ex-Lebensgefährtin angegriffen und mit 232 SMS bedroht haben. Seit Dienstag muss er sich vor der XVII. Essener Strafkammer verantworten.

15 Jahre dauerte die Beziehung, ein Kind ging daraus hervor. Doch im März 2010 machte die Frau Schluss, sah nach langem Streit keine Zukunft mehr. Aber los wurde sie den Angeklagten damit nicht. Offenbar völlig auf sie fixiert, stellte er laut Anklage ihr und ihrem neuen Freund nach.

Staatsanwältin liest alle SMS vor

Unvermittelt soll er sie aufgesucht und körperlich angegriffen haben. Wenn sie meinte, Ruhe zu haben, soll er ihr aufgelauert haben. Mehrere Gewalttaten gegen das neue Paar listet die Anklage auf. Staatsanwältin Kathi Nothdurft liest auch den Inhalt aller SMS vor, die der Angeklagte an seine frühere Partnerin per Handy geschickt haben soll. Eine gewisse Monotonie in den heftigen verbalen Bedrohungen und Beschimpfungen, denn fast jede Kurznachricht enthält das Wort „Fi....“. Nicht einmal offizielle Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz, sich der Frau nicht mehr zu nähern, sollen ihn abgeschreckt haben.

Der Justiz ist der 33-Jährige kein Unbekannter. Mehrfach ist er schon aufgefallen wegen Sachbeschädigung, Widerstand, Hausfriedensbruch oder Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft hat ein Gutachten eingeholt, weil sie ihn als Kandidaten für die zeitlich unbegrenzte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie sieht.

Gutachter war zum Prozessauftakt nicht anwesend

Doch mit dem Gutachten hat der nach den Taten vorläufig im psychiatrischen Landeskrankenhaus Eickelborn untergebrachte Angeklagte seine Probleme. Er meint, seine Angaben bei der Untersuchung seien falsch notiert worden. So hätte er keine schlechte, sondern eine gute Kindheit gehabt, korrigiert er.

Weil der Gutachter zum Prozessauftakt aus terminlichen Gründen nicht anwesend ist, kommt die Kammer am ersten Tag nicht weit. Die Anklage wird verlesen und der Angeklagte zu seinem Lebenslauf vernommen. In einem nicht öffentlichen Rechtsgespräch versuchen die Prozessbeteiligten anschließend, den weiteren Weg des Verfahrens abzuklären.