Essen/Gelsenkirchen. .

Der Mann, der nachts im Umfeld des Gelsenkirchener Hauptbahnhofes jungen Frauen auflauerte und sie sexuell bedrängte, muss für lange Zeit in Haft. Die XVI. Essener Strafkammer verurteilte am Montag Bernd S. (31) zu vier Jahren Gefängnis und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Vor allem die hohe Rückfallgeschwindigkeit des 31-jährigen Täters und die laut Psychiaterin Maren Losch von ihm weiterhin ausgehende Gefährlichkeit sorgten für die von Staatsanwältin Sabine Vollmer beantragte Sicherungsverwahrung. Erst im Mai 2010 war der gebürtige Sauerländer aus der Haft entlassen worden. Fünf Jahre hatte er wegen Vergewaltigung sitzen müssen, wurde zuletzt in der sozialtherapeutischen Anstalt in Gelsenkirchen behandelt. Wieder in Freiheit nahm er sich Wohnung und Job in Gelsenkirchen. Doch erste Rückschläge ließen ihn laut Richter Jens Lazarz im Urteil „danach wieder in alte Muster verfallen“.

Freitags, nach dem abendlichen Kneipenbesuch, suchte er ab Dezember am Hauptbahnhof gezielt nach jungen Frauen, die alleine nach Hause gingen. Er verfolgte sie, hielt sie plötzlich an einsamer Stelle fest. Sexuelle Handlungen forderte der 33-Jährige, manipulierte an sich herum oder sprach sie vulgär an. In den vier angeklagten Fällen setzten sich die Frauen aber alle erfolgreich zur Wehr, schlugen ihn in die Flucht. Im März nahm die Polizei Bernd S. fest.

Weinkrämpfe vor Gericht

Wie sehr die Attacken die Opfer belasteten, sprach Richter Lazarz in jedem einzelnen Fall an. Einige der Frauen gingen in psychologische Behandlung, bei einer reichte die Ladung zum Prozess in Essen für neue Weinkrämpfe und das Aufbrechen alter Ängste.

Bernd S. hatte die Taten vor Gericht eingeräumt, jedoch sexuelle Motive verneint. Sein Ziel sei es gewesen, Macht zu demonstrieren. In Angst habe er die Frauen versetzen wollen. Das Gericht sprach in Anlehnung an die psychiatrische Sachverständige von der Verarbeitung „eines mangelnden Selbstwertgefühls in Zusammenhang mit dem Sexualtrieb“. Die Sicherungsverwahrung, mit der er weit über die vier Jahre hinaus in Haft bleiben wird, sei anzuordnen, weil Wiederholungsgefahr bestehe. Richter Lazarz sprach die Vergewaltigung an, für die der 31-Jährige 2005 am Landgericht Hagen zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde: Angefangen hätte diese Tat wie die Taten am Hauptbahnhof.