Gelsenkirchen/Unna. Ein Gelsenkirchener Stabsunteroffizier geriet bei seinem Afghanistan-Einsatz außer Kontrolle. Er soll Untergebene gewürgt und ihnen seine Pistole an den Kopf gehalten haben. Vor Gericht steht er an seinem Standort in Unna.

Wegen Bedrohung zweier Untergebener in Afghanistan hat sich ein 26 Jahre alter Stabsunteroffizier aus Gelsenkirchen diese Woche vor dem Amtsgericht Unna zu verantworten.

Der Berufssoldat des Logistik-Bataillons Unna wird beschuldigt, binnen weniger Tage im März vergangenen Jahres im Feldlager Mazar-e-Sharif wenigstens zwei Hauptgefreite mit seiner Dienstwaffe bedroht zu haben. Nach Darstellung des Wehrbereichsleiters habe der 26-Jährige in einer Versandhalle plötzlich seine Pistole gezogen und seinem Untergebenen an die Schläfe gehalten. Derart geschockt kann sich der sich laut Anklage allerdings nicht mehr daran erinnern, ob diese „entwürdigende Handlung“ auch von verbalen Drohungen begleitet war.

Verwirrter Vorgesetzter

Ein ähnlicher Vorfall wird dem „StUffz“ in der Lagerhalle des Feldlagers vorgeworfen, wo er einen anderen Untergebenen zunächst von hinten mit dem Unterarm gewürgt und ihm dann seine Dienstwaffe an den Kopf gehalten haben soll. Der Hauptgefreite habe die plötzliche Bedrohung für einen schlechten Scherz gehalten und seinen ganz offensichtlich verwirrten Vorgesetzten geistesgegewärtig angefahren: „Haben wir nicht schon genug dieser Vorfälle?“ Als Grund für die Bedrohung soll der Angeklagte angegeben haben, dass er „nur einen Scherz“ hat machen wollen. Das Wehrstrafgesetzbuch sieht für derartige „entwürdigende Handlungen“ eine Höchststrafe von fünf Jahren vor, darüber hinaus hat der Angeklagte mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.