Essen/Gelsenkirchen. . Ein Räuber, der nicht rauben will: Mit dem Satz „Ich will dein Scheißgeld nicht“, soll ein 36-Jähriger dem Opfer ein Bündel Geldscheine entgegengestreckt haben, nachdem er diesem zuvor 50.000 Euro entrissen hatte. Seit Montag muss er sich wegen schweren Raubes vor dem Landgericht Essen verantworten.

„Ein bisschen kurios“ sei ihm die Tat vorgekommen, erzählt ein 49-jähriger Gelsenkirchener, der am 12. September Zeuge des Tankstellenüberfalls an der Bismarckstraße wurde. Und damit meint er nicht nur den Satz mit dem „Scheißgeld“, den er hörte. Da waren auch Passanten, die auf den Boden gefallene Scheine in die eigene Tasche packten und abhauten. Und dann dieser ungewöhnliche Räuber: „Er hatte die Chance abzuhauen, rannte aber nicht weg.“

Passanten griffen zu

Um 18.37 hatte der 49 Jahre alte Tankstellenpächter sein Geschäft verlassen, um die Wochenendeinnahme in Höhe von 45.000 Euro zur Bank zu bringen. Er saß im Auto, die Geldtasche auf dem Beifahrersitz, da beugte sich der Angeklagte ins Wageninnere und sprühte dem Pächter mit einem Deo-Spray ins Gesicht. Er riss die Geldtasche an sich, lief weg. Der Pächter hinterher. Auf der Straße lieferten sie sich ein Gerangel, bei dem die Tasche zerriss und die Geldbündel auf den Boden flogen.

Eine Videokamera lieferte Bilder der Jagdszenen, die sich das Gericht am nächsten Prozesstag ansehen will: Täter und Opfer boxen miteinander, Passanten kommen hinzu. Einige sammeln das Geld auf und legen es in den Wagen des Tankstellenpächters. Andere stecken es in die eigene Tasche. 10.000 Euro verschwinden so.

Gedrängt von der Kassiererin

Irgendwann streckt der Angeklagte seinem Opfer sogar Geld entgegen, wird schließlich von dem körperlich weit unterlegenen Mann überwältigt. Die Kapuze zieht dieser ihm über den Kopf und nimmt ihn in den Schwitzkasten, bis die Polizei kommt.

Der Angeklagte aus der östlichen Innenstadt, der früher als Türsteher arbeitete, gibt den Raub zu. Er sei dazu aber von einer 37 Jahre alten Kassiererin der Tankstelle gedrängt worden. Die Dame kommt als Zeugin in Begleitung einer Anwältin und verweigert die Aussage.

Das Strafregister des Angeklagten umfasst zwar 15 Einträge, meist sind es aber kleinere Taten. Dass es sich jetzt nicht um ein klassisches Raubdelikt handelt, ist wohl auch der VII. Strafkammer klar. Nach dem ersten Tag setzt sie den Haftbefehl außer Vollzug.