Essen. . Der 40-Jährige, der wildfremde Menschen in Angst und Schrecken versetzte, bleibt auf freiem Fuß. Die XVI. Essener Strafkammer sprach den psychisch kranken Gelsenkirchener am Freitag frei und lehnte seine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie ab.
Der Flaschenwurf in Richtung einer Kassiererin in einem Supermarkt an der Steeler Straße, das Urinieren vor wartenden Fahrgästen an einer Haltestelle vor dem Supermarkt, das Randalieren im Hausflur vor seiner Wohnung in Rotthausen, das Beleidigen der Mitarbeiterin eines Sonnenstudios mit sexuell anzüglichen Sprüchen und eine Ohrfeige ins Gesicht einer 16-Jährigen am Hauptbahnhof Mönchengladbach: Die Liste der Vorwürfe in der Antragsschrift ließ Schlimmes ahnen. Von August bis November 2010 war ein 40-jähriger Rotthauser mehrfach aufgefallen.
Doch vor Gericht präsentierte der 40-Jährige sich gut. Nach der letzten Tat hatte er im Krankenhaus gelegen, seine Medikamente wurden umgestellt. „Die vertrage ich gut“, versicherte er, „die haben keine Nebenwirkungen“.
Antrag auf Bewährung
Schon Staatsanwalt Ansgar Schilling hatte beantragt, die Unterbringung des 40-Jährigen in der geschlossenen Psychiatrie zur Bewährung auszusetzen. Mit mehreren Auflagen solle das Gericht aber dafür sorgen, dass dieser seine Medikamente einnimmt und keine Straftaten mehr begeht. Das Gericht sah aber auch dazu keine rechtliche Möglichkeit und folgte dem Antrag von Verteidiger Joachim Mamot.
Der Großteil der Taten, so Richter Martin Hahnemann, erreiche nicht die Schwere, die für die Unterbringung in der Psychiatrie nötig sei. Darunter fielen die Beleidigungen oder die „Ohrfeige“, die nur ein leichtes Berühren mit den Fingerspitzen gewesen sei. Anders sei die Attacke im Supermarkt zu bewerten. Aber auch dieser Flaschenwurf sei nicht gezielt gewesen. Die Kammer könne jedenfalls nicht feststellen, dass von dem Beschuldigten die Gefahr weiterer erheblicher Taten ausgehe. Hahnemann räumte aber ein, dass dieser Fall ein Grenzfall sei.