Gelsenkirchen. In der Nacht zog er seiner Frau die Decke herunter und stieß ihr ein 17cm langes Küchenmesser in die Brust. Die Frau überlebte. In der Verhandlung wurde der depressive Mann für schuldunfähig erklärt.

Seine Ärztin war damit einverstanden, dass er seine Medikamente absetzt. Wochen später stach der an einer schweren depressiven Episode leidende 69-jährige Gelsenkirchener, am 4. Juli vergangen Jahres, seiner schlafenden Ehefrau ein Küchenmesser mit 17 Zentimeter langer Klinge in die rechte Brust. Die 63-Jährige überlebte.

Ihr Mann stand in einem Sicherungsverfahren vor dem Essener Landgericht, das nun seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnete. „Rechtlich kann er nicht bestraft werden“, erklärte Richter Dr. Simon Assenmacher, der Beschuldigte sei schuldunfähig und habe sein Verhalten zur Tatzeit nicht steuern können.

Der 69-Jährige schüttelt den Kopf. Er scheint nicht einverstanden mit der Entscheidung. Zur Zeit gut auf Medikamenten eingestellt, wäre er lieber in einer Einrichtung des betreuten Wohnens untergebracht. Aber, so formuliert Assenmacher: „Wir würden Ihnen Steine statt Brot geben.“

Laut Gutachten ist Beschuldigter eine Gefahr für die Allgemeinheit

Die Kammer ist nicht zuletzt nach dem Gutachten des Sachverständigen Dr. Roggenwalder überzeugt, dass der Beschuldigte weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Eine Überforderungssituation habe, so die Kammer, zur Tat geführt. Das könne auch bei anderen Personen aktuell werden.

40 Jahre lang ist das Ehepaar verheiratet. „Aufopferungsvoll“, so der Richter habe sich der Beschuldigte um seine kranke Frau gekümmert. Immer stärker fühlte er sich überfordert, dazu kam sein Verarmungswahn und die Wohnsituation im Dachgeschoss eines Gelsenkirchener Mietshauses.

Am Tattag holte er nach dem Aufwachen das Messer aus der Küche, ging ins Schlafzimmer, zog seiner schlafenden Frau die Decke herunter und stach zu. In der Küche spülte er das Messer ab und setzte sich ins Wohnzimmer. Seine Frau war in der Lage, die Tür abzuschließen und per Telefon Hilfe zu rufen. Sie konnte nur „mit ganz viel Glück und ärztlichem Können gerettet werden“, so Assenmacher.