Gelsenkirchen. . Wenn er im Gerichtssaal sitzt, wirkt er freundlich und nett. Aber es gab Zeiten, da versetzte der 40-Jährige aus Gelsenkirchen wildfremde Menschen in Angst und Schrecken. Vor der XVI. Essener Strafkammer will die Staatsanwaltschaft durchsetzen, dass er in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht wird.

Als schuldunfähig gilt ein 40-jähriger Gelsenkirchener, weil er seit Jahren an einer schizophrenen Psychose leidet. Verursacht wurde sie laut Gutachten durch übermäßigen Konsum von Alkohol und Haschisch seit der Jugend. Als gefährlich gilt er , so lange er seine Medikamente nicht einnimmt.

Mit Flasche geworfen

Er belästigt und bedroht andere Menschen, hat an diese Taten aber selbst keine Erinnerung mehr. Am 17. August 20101 ging er zu einem Supermarkt auf der Steeler Straße. Zuerst warf er eine Plastikflasche auf den Boden; sie zerbrach, der Inhalt lief aus. Danach nahm er eine Wodkaflasche aus Glas, warf sie in Richtung Kassiererin. Auch diese Flasche zerschellte am Boden.

Kurz darauf geht er zur Bushaltestelle auf dieser Straße. Er stellt sich an den Bordstein, uriniert, bewegt sich so, dass er mal die Straße, mal den Gehweg trifft. Als er sein Geschäft erledigt hat, geht er mit einem Korkenzieher in der Hand auf eine Frau zu, die auf den Bus wartet. Rüde spricht er sie an, versucht, ihr das Handy zu entreißen, als sie die Polizei rufen will. Als der Bus kommt, lässt er von ihr ab, fährt damit weg.

Bis zum November fällt er noch dreimal auf. Mal spricht er in einem Sonnenstudio die Mitarbeiterin sexuell anzüglich an und beleidigt sie. Dann wütet er in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Rotthausen. Er tritt auf den Flur, dreht der Nachbarin die Sicherung heraus. In die Wohnung geht er, macht laut Musik, geht wieder heraus und tritt gegen die Tür der Nachbarwohnung.

16-Jährige geohrfeigt

Eine Anzeige gegen ihn gibt es auch aus Mönchengladbach. Ohne jeden Anlass hat er dort mit der flachen Hand eine 16-Jährige ins Gesicht geschlagen.

Seit November 2010, damal kam er in stationäre psychiatrische Behandlung, nimmt er regelmäßig Medikamente. Offenbar geht es ihm gut. Die Kammer führt längere Rechtsgespräche mit den Prozessbeteiligten. Es wird wohl um die Frage gehen, ob die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie wirklich nötig ist.