Gelsenkirchen. Gefährliche Körperverletzung, Verstoß gegen das Drogengesetz - der 31-jährige Gelsenkirchener sammelte offenbar Eintragungen in das Zentralregister. Bis er einen Polizeibeamten beleidigte. Das Antsgericht verurteilte den Mann zu sechs Monaten Haft. Dagegen legte er Revision ein - und bekam vor dem Landgericht Recht.
Justitia muss bei dem 31-jährigen Gelsenkirchener bisher stets beide Augen fest zugedrückt haben. Neun Eintragungen hat der Mann im Vorstrafenregister, darunter gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Drogengesetz, und immer wieder kam er mit Bewährungsstrafen davon.
Vor einem knappen Jahr reichte es einem Gelsenkirchener Amtsrichter. Er schickte ihn wegen übler Beleidigungen eines Polizeibeamten für sechs Monate ins Gefängnis, ohne Bewährung. Der 31-Jährige legte Berufung ein. Mit Erfolg. Die Essener Berufungskammer änderte das Urteil und gewährte dem Gelsenkirchener auch für die zehnte Strafe Bewährung.
Im März des vergangenen Jahres stand der Angeklagte mit Alkoholproblemen wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte, Körperverletzung und Beleidigung vor einem Gelsenkirchener Amtsgericht und bekam eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten. Die wurde ausgesetzt zur Bewährung. Sie läuft bis zum 31. März 2014, bis dahin sollte sich der jetzt 31-Jährige straffrei führen. Aber schon drei Wochen nach diesem Urteil war es wieder soweit: Nach einer Kneipenschlägerei beleidigte er einen Polizeibeamten besonders übel mit Sprüchen aus dem Fäkalbereich. Die Sache, um die es jetzt in der Berufung geht.
Wieder einmal abgestürzt
Der Angeklagte war in jener Nacht wieder einmal abgestürzt, hatte versucht den Kummer über die schwere Erkrankung seiner Mutter im Alkohol zu ertränken. Angeblich kann er sich an Beleidigungen nicht mehr erinnern. Der Polizeibeamte (35) bemerkte damals die Alkoholisierung des Mannes, erinnert sich aber auch an dessen „deutliche Aussprache“ und er ist sicher: „Er wusste schon wo, er war und wer ihm gegenüber stand.“
Positive Sozialprognose
Von einem „Ausrutscher“ des Angeklagten geht Staatsanwalt Klaus Dulisch aus, der ebenfalls Bewährung beantragte. Ein Jahr lang wurde der 31-Jährige nicht aktenkundig. Die Kammer will ihm noch eine Chance geben, sieht sie doch eine „positive Sozialprognose“ nicht zuletzt, weil er aus eigenem Antrieb eine Therapie bei einer Psychologin begann. Die muss er fortsetzen, so die Auflage des Gerichtes, und außerdem 1500 € an den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe zahlen.