Essen/Gelsenkirchen.
Milde beurteilte das Landgericht Essen die Messerstiche, die Rafael T. (36) am 28. Mai auf dem Parkplatz einer polnischen Spedition in Schalke drei Landsleuten zufügte. Auf zwei Jahre Haft mit Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung erkannte es.
Ursprünglich hatte der Vorwurf der Anklage auf versuchten Totschlag gelautet. Doch diese Wertung hielt am Donnerstag schon Staatsanwalt Marcus Schütz nicht mehr aufrecht. Er sah keinen Tötungsvorsatz in der Tat des Angeklagten, hielt aber drei Jahre Haft für angemessen.
Angeklagter sprach von Notwehr
Aus England war Rafael T. auf den Parkplatz an der Wiesemannstraße gefahren. Ein Wochenende lag vor ihm. Am Samstag grillten und tranken die Fernfahrer, die sich dort aufhielten, wollten abends Fußball im Fernsehen gucken. Irgendwann kippte die fröhliche Stimmung, es gab Diskussionen, bei denen der Angeklagte genervt haben soll.
Völlig unvermittelt, so die Opfer, soll er dann auf sie eingestochen haben. Großes Glück hatten sie, dass die Messerstiche in Bauch und Brust keine lebenswichtigen Organe trafen. Der Angeklagte hatte die Stiche eingeräumt, aber von Notwehr gesprochen. Die Anderen hätten ihn angegriffen.
Probleme mit dem Alkohol
Wer mit dem Streit anfing, wird sich nicht mehr klären lassen. Das Erinnerungsvermögen der Fernfahrer war durch den Alkohol beeinträchtigt. Allein der Angeklagte hatte über zwei Promille Alkohol im Blut. Richter Andreas Labentz, Vorsitzender des Schwurgerichtes: „Wir können nicht aufklären, von wem die Aggression ursprünglich ausging. Er wird aber nicht allein für die Eskalation verantwortlich gewesen sein.“
Um eine milde Strafe hatte Verteidiger Stefan Kixmöller gebeten. Darin folgte das Gericht ihm, Labentz sprach von einem „sehr wohlwollenden Urteil“. Der Angeklagte habe einen guten Eindruck gemacht und bislang ein ordentliches Leben geführt. Probleme bereite ihm der Alkohol.
Eine Therapie in Deutschland mache aber keinen Sinn, weil er die Sprache nicht beherrsche. Als Bewährungsauflage wiesen sie ihn an, den Opfern jeweils 250 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Ein Betrag, bei dem das Gericht offenbar das Schmerzensgeldniveau in Polen berücksichtigte.