Gelsenkirchen. . Der Fillialleiter eines Discounters, der im Februar wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen vom Amtsgericht Gelsenkirchen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, wurde jetzt in zweiter Instanz von der Essener Berufungskammer freigesprochen.

Der Filialleiter (29) eines Gelsenkirchener Discounters soll in seinem Büro einer 16-jährigen Praktikantin an die Brust gefasst haben. So der Vorwurf. Die Folgen waren schwerwiegend für den unbescholtenen Familienvater. Er verlor seinen Arbeitsplatz und das Gelsenkirchener Amtsgericht verurteilte ihn im Februar wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (150 Tagessätze zu je 30 Euro) Er bestritt die Tat und ging in Berufung. Gestern traf man sich vor der Essener Berufungskammer. Die hob das Urteil auf und sprach einen glatten Freispruch auf Kosten der Landeskasse aus.

Die Aussage der Praktikantin als Zeugin vor Gericht weise viele „gravierende Widersprüche“ auf, begründet Richterin Gabriele Jürgensen. Ungewöhnlich verwirrt und verwirrend erscheinen die Schilderungen der Praktikantin. Einmal soll die Tat am Vormittag geschehen sein, ein anderes Mal spricht sie vom Nachmittag. In einer Polizei-Aussage erklärte sie, der Mann habe in ihren Ausschnitt gegriffen. Gestern dagegen soll er sie damals nur über dem Pullover kurz mit einer Hand an der Brust berührt haben.

"Ich wollte erst gar nicht hin"

Mit einem Tritt vor’s Schienbein des Chefs will sie sich gewehrt haben, sagte sie bei der Polizei. Gestern im Prozess erinnert sie sich: „ Ich habe mich komisch gefühlt, weil ich mich nicht gewehrt habe.“ Die Schülerin einer Förderschule hatte ihr erstes Praktikum abgebrochen.

Jener Montag im November 2010 war der erste Arbeitstag des zweiten Versuchs. Gleich zu Beginn beschwerte sie sich dort über die „schwere Arbeit.“ „Ich wollte erst gar nicht hin“, sagt sie als Zeugin vor Gericht und erklärt weiter: „Waren auspacken ist nichts für mich.“