Gelsenkirchen. Eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung lautete das Urteil gegen einen Familienvater aus Bulmke-Hüllen. Er war wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornos angeklagt.

Die Herausforderung, „solche Dateien aufzuspüren“ habe ihn dazu angetrieben, etliche Bilder und Videos mit kinderpornografischen Inhalten aus dem Netz herunterzuladen und zu speichern. Da der Angeklagte zudem im Februar 2010 eine Videodatei zum Download ins Netz gestellt hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Als Auflage habe er therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

6171 Bilder und 138 Videodateien stellte die Polizei auf PC, externer Festplatte, USB-Stick und SD-Karte sicher. Er habe sich „einen Spaß daraus gemacht, Jagd auf solche Filme zu machen“, sagte der Angeklagte. Der Film, den er zum Download ins Netz stellte, sei automatisch von seinem Rechner gezogen worden, als er sich Dateien von einer Plattform herunter lud. Warum es ausgerechnet kinderpornografische Dateien waren, könne er sich selber nicht erklären. „Ich habe keine Neigung in die Richtung“, sagte er.

Angeklagter zeigte sich einsichtig

Generell zeigte sich der Bulmker reumütig und einsichtig. Von Anfang an, so sein Anwalt, habe er aktiv bei der Aufklärung geholfen und ein umfassendes Geständnis abgelegt. Auch bei seiner Frau und der Nachbarschaft habe der Mittvierziger „sofort reinen Tisch gemacht“. Während seine Ehe weiterhin intakt sei, ist die Nachbarschaft aufgewühlt. Einige nahmen an der Verhandlung teil. Immer wieder blickte er zu ihnen: „Es tut mir unendlich Leid.“

Aber was bringt einen berufstätigen, verheirateten Vater zweier Kinder dazu, Bilder von Kindern zu speichern, an denen sexuelle Handlungen verübt werden? Wirklich nur der Reiz, verbotene Dateien im Netz zu „jagen“? Strafrechtlich war der Angeklagte bisher zwar nicht in Erscheinung getreten, auf seinem PC fand die Polizei aber heimlich gemachte Fotos von Nachbarinnen. Auch Richter Jost Kausträter konnte von der Erklärung des „Jagens und Sammelns“ nicht überzeugt werden: „Das Hauptproblem bleibt: Wir können nicht in ihren Kopf gucken.“ Daher eine erhebliche Freiheitsstrafe auf Bewährung, Therapieauflage und 5000 Euro Geldstrafe.